Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

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diesjährigen Amtsblatte Stück 26. Nro. 128. benachrich¬ 
tigen wir das mit dem Königreiche Polen in Verkehr ste¬ 
hende diesseitige Publikum davon, daß auch den polnischen 
Grenzwächtern der Gebrauch scharfer Waffen gegen wider= 
setzliche Defraudanten erlaubt worden ist. Wir fordern die, 
die Grenze beschreitenden Individuen hiedurch auf, sich mit 
möglichster Vorsicht nach den in Polen bestehenden Vor= 
schriften in Betreff des Grenzverkehrs zu erkundigen und 
dieselben zu befolgen, damit traurigen Ereignissen vorgebeugt 
werde. 
Die Herren Kreis=Landräthe werden hiedurch veran= 
laßt, die Kreis=Eingesessenen von dem Inhalte dieser Be¬ 
kanntmachung zu benachrichtigen, und sie darauf aufmerk¬ 
sam zu machen. 
Gumbinnen, den 28. Juli 1829. 
Königl. Preuß. Regierung. 
III. 
Staats=Einkünfte. 
A. 
Finanz=Verwaltung, Kassen= und Rechnungs= 
wesen im Allgemeinen. 
25. 
Publikandum der Hauptverwaltung der Staatsschulden, 
die Kennzeichen der eingelöseten und daher nicht mehr 
gültigen Zins=Coupons von Staats=Schuld=Do= 
kumenten betreffend. 
Zur Verhütung möglichen Mißbrauchs, ist die Anord¬ 
nung getroffen worden, daß diejenigen Zins-Coupons von 
Staats=Schuld=Dokumenten, welche bei den zum Ressort 
des Königl. Hochlöblichen Finanz=Ministerii gehörenden Kö= 
nigl. Kassen für Rechnung der Staats=Schulden=Tilgungs= 
Moage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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