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diesjährigen Amtsblatte Stück 26. Nro. 128. benachrich¬
tigen wir das mit dem Königreiche Polen in Verkehr ste¬
hende diesseitige Publikum davon, daß auch den polnischen
Grenzwächtern der Gebrauch scharfer Waffen gegen wider=
setzliche Defraudanten erlaubt worden ist. Wir fordern die,
die Grenze beschreitenden Individuen hiedurch auf, sich mit
möglichster Vorsicht nach den in Polen bestehenden Vor=
schriften in Betreff des Grenzverkehrs zu erkundigen und
dieselben zu befolgen, damit traurigen Ereignissen vorgebeugt
werde.
Die Herren Kreis=Landräthe werden hiedurch veran=
laßt, die Kreis=Eingesessenen von dem Inhalte dieser Be¬
kanntmachung zu benachrichtigen, und sie darauf aufmerk¬
sam zu machen.
Gumbinnen, den 28. Juli 1829.
Königl. Preuß. Regierung.
III.
Staats=Einkünfte.
A.
Finanz=Verwaltung, Kassen= und Rechnungs=
wesen im Allgemeinen.
25.
Publikandum der Hauptverwaltung der Staatsschulden,
die Kennzeichen der eingelöseten und daher nicht mehr
gültigen Zins=Coupons von Staats=Schuld=Do=
kumenten betreffend.
Zur Verhütung möglichen Mißbrauchs, ist die Anord¬
nung getroffen worden, daß diejenigen Zins-Coupons von
Staats=Schuld=Dokumenten, welche bei den zum Ressort
des Königl. Hochlöblichen Finanz=Ministerii gehörenden Kö=
nigl. Kassen für Rechnung der Staats=Schulden=Tilgungs=
Moage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin