Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

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22. 
Rescript des Königl. Ministeriums des Jnnern, an den 
Königl. Oberpräsidenten, Herrn von Baumann, zu 
Posen, die Entbindung der in Polen oder Gallizien 
sich aufhaltenden, im Großherzogthume Posen aber 
mit Grundeigenthum angesessenen ehemals polnischen 
Unterthanen von Leistung des Homagial=Eides 
betreffend. 
Ew. rc. übersende ich im abschriftlichen Anschlusse 
die an das Königl. Staats=Ministerium ergangene Aller¬ 
höchste Kabinets=Ordre vom 4. d., (Anl. a.) mittelst de= 
ren Se. Königl. Majestät zu bestimmen geruhet haben, daß 
die im Großherzogthume Posen mit Grundeigenthum ange¬ 
sessenen ehemals polnischen Unterthanen, die auf den Grund 
des Staatsvertrages mit Rußland und Oesterreich vom 3. 
Mai 1815. Art. IX, ihren persönlichen Wohnsitz im jetzi= 
gen Königreiche Polen oder in Gallizien genommen haben, 
und hiedurch ausschließlich russische oder österreichische Un¬ 
terthanen geworden sind, von der Leistung eines Homagial¬ 
Eides eben so entbunden werden, wie es von Seiten der 
russischen und österreichischen Regierung gegen diejenigen im 
Königreiche Polen oder in Gallizien mit Grundbesitz begü¬ 
terten Eigenthümer des Großherzogthums Posen als aus¬ 
schließlich diesseitige Unterthanen geschieht, mit dem Auftrage, 
hienach die Regierungen zu Bromberg und Posen zu in¬ 
struiren. 
Berlin, den 23. Juni 1829. 
Der Minister des Jnnern. 
v. Schuckmann. 
a. 
Ich genehmige auf den Bericht des Staats=Ministeriums 
vom 19. v. M. nach dem Antrage desselben, daß die im 
Großherzogthume Posen mit Grund=Eigenthum angesessenen, 
ehemals polnischen Unterthanen, die auf den Grund des Staats¬ 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlir
	        
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