Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

464 
Fuhrkosten, Schreibmaterfalien, Feuerung und 
Licht, Gehaltsabzüge zum Pensionsfonds, Urlaub, 
Gerichtsstand, Gehaltsabzüge verschuldeter Beam¬ 
ten, allgemeine Grundsätze über Amtspflichten, 
Verbrechen und Strafen, Sterbe- und Gnaden¬ 
Quartal, zusammengestellt. Der Auszug aus den Gesetzen ist 
vollständig und treu und die ganze Bearbeitung zweckmäßig. 
4. 
Dr. C. J. B. Karsten, Königl. Preuß. Geheimer 
Ober=Bergrath und vortragender Rath im Königk. 
Ministerium des Innern, Grundriß der deutschen 
Bergrechtslehre, mit Rücksicht auf die fran¬ 
zösische Bergwerks=Gesetzgebung. Berlin, 
1828. 8. 
Name und öffentliche Stellung des berühmten Verfassers 
überheben jeder Beurtheilung dieses Werks. Dasselbe zerfällt, nach 
einer Einleitung, (über Bergrecht, Berg=Regal, Ausübung des Berg= 
Regals, Quellen des Bergrechts und Literatur) in zwei Abtheilungen, 
die erste Berg=Staats-Recht, die andere Berg-Privat¬ 
Recht. Allenthalben sind die Grundsätze geschichtlich und aus 
Rechtsquellen sicher und tief entwickelt, und diese Entwickelung um 
so wichtiger, als hier der Rechtsgelehrte auch Mann vom Fache ist, 
weshalb das vorliegende Werk unstreitig die erste Stelle unter seinen 
Brüdern einnimmt. „Daß ich, bemerkt der Herr Verf., der deutschen 
„Bergrechtslehre das französische Bergwerksgesetz gegenüber gestellt 
„habe, geschah vorzüglich deshalb, weil dem letzteren häufig ein großes 
„Lob gezollt worden ist. Eine oberflächliche Prüfung wird indeß zei¬ 
„gen, daß selbst der einzige Vorzug, den dieses Gesetz für die Berg¬ 
„werksbesitzer zu haben scheint, nämlich die Ermäßigung der Berg¬ 
„werkssteuer, mehr ein eingebildeter, als ein wirklicher Vorzug ist. 
„Auch wird Niemand den Werth eines Bergwerksgesetzes nur nach 
„den Abgaben beurtheilen wollen, welche es den Bergbautreiben¬ 
„den auferlegt, denn die Steuer vom Bergbaubetriebe ist eine 
„mit dem Geiste des Gesetzes nicht in wesentlicher Verbindung 
„stehende Bestimmung der Bergwerksgesetzgebung. 
e 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer