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neten Hauptprüfung zu unterwerfen, von deren Ausfall
die Aufnahme in das Seminar abhängt. Die Entschei¬
dung über diese Aufnahme behalten wir uns ferner aus¬
drücklich vor.
Unsere Schulräthe sind von uns, wie von der betref¬
fenden Königl. Regierung, beauftragt worden, auf ihren
Umreisen den Schul-Lehrlingen und dem für sie ange¬
ordneten Vorbereitungs=Unterrichte ihre ganz besondere
Theilnahme und Fürsorge zuzuwenden, und erforderlichen
Falls eine Prüfung derselben in Absicht auf ihre Fähig¬
keiten und ihre Fortschritte in Kenntnissen und Fertigkei¬
ten zu veranstalten.
Stettin, den 29. Mai 1829.
Königl. Consistorium und Schul=Collegium von Pommern.
Sack.
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Circular=Rescript des Königl. Ministeriums der Geistli=
chen, Unterrichts= und Medizinal=Angelegenheiten, an
sämmtliche Königl. Consistorien und Provinzial-Schul-
Collegien, die Verwarnung der Gymnasiasten vor dem
unerlaubten Verkehr mit Nachdruck-Ausgaben betr.
Es ist der Fall vorgekommen, daß Gymnasiasten Auf¬
forderungen zur Subscription auf nachgedruckte, zu uner=
hört wohlfeilen Preisen zu liefernde Werke, namentlich auf
eine solche Ausgabe der Schillerschen Werke, erhalten ha¬
ben, um solche weiter bekannt zu machen. Zu möglichster
Verhütung des ganz unerlaubten Verkehrs der Schüler mit
Nachdruck=Ausgaben hält das Ministerium es für angemes¬
sen, die Gymnasiasten durch die Direktoren der Gymnasien
vor dem Ankauf solcher Nachdrücke auf belehrende Weise war¬
nen zu lassen, und beauftragt daher das Königl. Consisto¬
rium und Provinzial-Schul-Collegium hiernach das Erfor¬
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Max-Planck-Institut für
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