Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 13, H. 2 = Jg. 1829, Apr. - Jun. (1829))

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neten Hauptprüfung zu unterwerfen, von deren Ausfall 
die Aufnahme in das Seminar abhängt. Die Entschei¬ 
dung über diese Aufnahme behalten wir uns ferner aus¬ 
drücklich vor. 
Unsere Schulräthe sind von uns, wie von der betref¬ 
fenden Königl. Regierung, beauftragt worden, auf ihren 
Umreisen den Schul-Lehrlingen und dem für sie ange¬ 
ordneten Vorbereitungs=Unterrichte ihre ganz besondere 
Theilnahme und Fürsorge zuzuwenden, und erforderlichen 
Falls eine Prüfung derselben in Absicht auf ihre Fähig¬ 
keiten und ihre Fortschritte in Kenntnissen und Fertigkei¬ 
ten zu veranstalten. 
Stettin, den 29. Mai 1829. 
Königl. Consistorium und Schul=Collegium von Pommern. 
Sack. 
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Circular=Rescript des Königl. Ministeriums der Geistli= 
chen, Unterrichts= und Medizinal=Angelegenheiten, an 
sämmtliche Königl. Consistorien und Provinzial-Schul- 
Collegien, die Verwarnung der Gymnasiasten vor dem 
unerlaubten Verkehr mit Nachdruck-Ausgaben betr. 
Es ist der Fall vorgekommen, daß Gymnasiasten Auf¬ 
forderungen zur Subscription auf nachgedruckte, zu uner= 
hört wohlfeilen Preisen zu liefernde Werke, namentlich auf 
eine solche Ausgabe der Schillerschen Werke, erhalten ha¬ 
ben, um solche weiter bekannt zu machen. Zu möglichster 
Verhütung des ganz unerlaubten Verkehrs der Schüler mit 
Nachdruck=Ausgaben hält das Ministerium es für angemes¬ 
sen, die Gymnasiasten durch die Direktoren der Gymnasien 
vor dem Ankauf solcher Nachdrücke auf belehrende Weise war¬ 
nen zu lassen, und beauftragt daher das Königl. Consisto¬ 
rium und Provinzial-Schul-Collegium hiernach das Erfor¬ 
Vorlage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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