Volltext : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 17, H. 3 = Jg. 1833, Jul. - Sept. (1833))

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Jnni  1818.  aus  den  Extraordinarien  der  Regterungs=Hauptkassen -
  bestritten  werden  sollen.
Hiernach  hat  sich  die  Königl.  Regierung  für  die  Folge
zu  achten.
„  Berlin,  den  15.  Juli  1833.
Ministerium  des  Jnnern  und  der  Polizei.
v.  Bernuth.
169.
Cirkular=Reskript  des  Königl.  Ministeriums  des  Jnnern
an  sämmtliche  Königl.  Oberpräsidien,
und  der  Polizei,
wegen  der  bei  den  Pionier=Abtheilungen  angeordneten
Ersparungs=Maßregel.  |  |
Beikommend  theile  ich  dem  Königl.  Oberpräsidium  die
unterm  9.  d.  M.  an  das  Königl.  Kriegsministerium  ergangene -
  Allerhöchste  Kabinets=Ordre,  (Anl.  a.)  durch  welche  des
Königs  Majestät  in  Bezug  auf  die  bei  dem  Militair=Stat
zu  bewirkenden  Ersparungen  mehrere  Bestimmungen  hinsichtlich -
  des  Jngenieur=Korps  zu  treffen  geruht  haben,  zur
Nachricht  und  weiteren  Bekanntmachung  an  die  Regierungen -
  abschriftlich  mit.
Berlin,  den  20.  Juli  1833.
Jnnern  und  der  Polizei.
Der  Minister  des
Brenn.
Jn  Verfolg  Meiner  Bestimmungen  wegen  der  bei  dem
Militair=Etat  anzuordnenden  Ersparnisse  setze  Jch  in  Bezug
auf  das  Jngenieur=Korps  hiedurch  fest:
Bei  den  8  Provinzial=Pionier-Abtheilungen  wird  der
Ersaßz  für  die  am  1.  Oktober  jeden  Jahres  in  die
Kriegs=Reserve  übergehenden,  und  für  die  an  die  Reserve=Pionier=(Festungs=) -
  Kompagnien  abzugebenden
Mannschaften,  erst  am  1.  April  des  folgenden  Jahres
eingestellt,  dergestalt,  daß  jede  dieset  Abtheilungen  wäh
rend  der  6  Wintermonate  90  Mann  vakant  hat.
Max-Planck-Institut  für
            
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