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dem geraubten Gelde, gab indeß diesen Plan bald wieder -
auf, und verzehrte, ohne sich einem Geschäfte zu widmen, -
den erhaltenen Beuteantheil mit seiner Familie.
„Kurz nach dem im Geschlinge ausgeführten Postraube -
erhielt Schmidt durch öffentliche Blätter Kenntniß -
von demselben, und kam sogleich auf die Vermuthung, -
daß Schultz und Richter Theilnehmer daran seyen.
Daher bestellte er Letzteren eines Tages zu einer Zusammenkunft -
auf den Geiersberg, und bezüchtigte ihn hier
sofort der Theilnahme an dem im Geschlinge bei Sondershausen -
verübten Postraube. Richter leugnete zwar
anfangs jede Mitwissenschaft um das Verbrechen, ließ
sich aber durch die wiederholten Drohungen des
Schmidt, die Sache zur Anzeige zu bringen, sich selbst aber
zu erschießen, um so mehr zum Eingeständniß der Theilnahme -
bewegen, als Schmidt seinen Drohungen durch
Vorzeigung einer Pistole Nachdruck verschaffte. Schmidt
forderte nun für die Gefahr, in welche auch er durch
ihr einseitiges Unternehmen mit versetzt worden sey, die
Summe von 200 Rthlr. von Richter's Beuteantheil,
welche dieser ihm auch zu schicken versprach, und am
andern Tage durch seinen Gesellen Meyer, unter dem
Vorgeben, daß es schuldiger Miethzins sey, wirklich
übersendete.
Inquisit Meyer bestätigt dies überall; er will zu
jener Zeit von dem Verbrechen seines Meisters Richter
noch gar keine Kenntniß gehabt, dasselbe vielmehr erst
auf dem Rückzuge von dem Postraube bei Erfurt von
ihm erfahren haben. Die Quantität des dem Schmidt
zugebrachten Geldes fiel ihm deshalb nicht auf, weil er
in seinem Leben zu wenig mit Gelde verkehrte, um aus
der Schwere die Summe einigermaßen beurtheilen zu
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