Metadaten : Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 11 = H. 21/22 (1829))

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dem  geraubten  Gelde,  gab  indeß  diesen  Plan  bald  wieder -
  auf,  und  verzehrte,  ohne  sich  einem  Geschäfte  zu  widmen, -
  den  erhaltenen  Beuteantheil  mit  seiner  Familie.
„Kurz  nach  dem  im  Geschlinge  ausgeführten  Postraube -
  erhielt  Schmidt  durch  öffentliche  Blätter  Kenntniß -
  von  demselben,  und  kam  sogleich  auf  die  Vermuthung, -
  daß  Schultz  und  Richter  Theilnehmer  daran  seyen.
Daher  bestellte  er  Letzteren  eines  Tages  zu  einer  Zusammenkunft -
  auf  den  Geiersberg,  und  bezüchtigte  ihn  hier
sofort  der  Theilnahme  an  dem  im  Geschlinge  bei  Sondershausen -
  verübten  Postraube.  Richter  leugnete  zwar
anfangs  jede  Mitwissenschaft  um  das  Verbrechen,  ließ
sich  aber  durch  die  wiederholten  Drohungen  des
Schmidt,  die  Sache  zur  Anzeige  zu  bringen,  sich  selbst  aber
zu  erschießen,  um  so  mehr  zum  Eingeständniß  der  Theilnahme -
  bewegen,  als  Schmidt  seinen  Drohungen  durch
Vorzeigung  einer  Pistole  Nachdruck  verschaffte.  Schmidt
forderte  nun  für  die  Gefahr,  in  welche  auch  er  durch
ihr  einseitiges  Unternehmen  mit  versetzt  worden  sey,  die
Summe  von  200  Rthlr.  von  Richter's  Beuteantheil,
welche  dieser  ihm  auch  zu  schicken  versprach,  und  am
andern  Tage  durch  seinen  Gesellen  Meyer,  unter  dem
Vorgeben,  daß  es  schuldiger  Miethzins  sey,  wirklich
übersendete.
Inquisit  Meyer  bestätigt  dies  überall;  er  will  zu
jener  Zeit  von  dem  Verbrechen  seines  Meisters  Richter
noch  gar  keine  Kenntniß  gehabt,  dasselbe  vielmehr  erst
auf  dem  Rückzuge  von  dem  Postraube  bei  Erfurt  von
ihm  erfahren  haben.  Die  Quantität  des  dem  Schmidt
zugebrachten  Geldes  fiel  ihm  deshalb  nicht  auf,  weil  er
in  seinem  Leben  zu  wenig  mit  Gelde  verkehrte,  um  aus
der  Schwere  die  Summe  einigermaßen  beurtheilen  zu
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u  Berlin
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