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Circular=Rescript der Königl. Ministerien der Geistli=
chen, Unterrichts= und Medizinal=Angelegenheiten, des
Handels und der Gewerbe, so wie des Jnnern und der
Polizei an sämmtliche Königl. Regierungen, die Erhal=
tung alter Kunstgegenstände, Denkmäler und ge=
schichtlicher Merkwuͤrdigkeiten betreffend.
Die unterzeichneten Ministerien sehen sich durch einige
vorgekommene Fälle veranlaßt, die Königl. Regierung hier¬
durch verantwortlich zu machen, daß die in Ihrem Bezirk
vorhandenen alten Kunst=Gegenstände und Denkmale, oder
geschichtlichen Merkwürdigkeiten u. s. w. nicht zerstört oder
so vernachläßigt werden, daß ihr Untergang die Folge ist.
Die Königl. Regierung hat sich durch angemessene Mittel
genaue Kenntniß von solchen Gegenständen zu verschaffen
und die Behörden für deren Erhaltung in Anspruch zu neh=
men. Da, wo Gefahr für den Untergang solcher Gegen=
stände drohet, muß die Königl. Regierung derselben schleunig
durch zweckdienliche Vorkehrungen abzuhelfen suchen, oder
nöthigenfalls den unterzeichneten Ministerien davon Anzeige
erstatten und die geeigneten Maaßregeln in Vorschlag
bringen.
Berlin, den 15. December 1823.
Ministerium
der Geistlichen, Un¬
für Handel und
des Innern und der
terrichts= und Medi=
Gewerbe.
Polizei.
zinal=Angelegenheiten.
v. Altenstein.
v. Bülow.
v. Schuckmann.
Max-Planck-Institut für