Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 11, H. 2 = Jg. 1827, Apr. - Jun. (1827))

361 
Exportation des Vermögens möge statt gefunden haben zu 
welcher Zeit sie wolle. 
Berlin, den 13. Juni 1827. 
Ministerium des Jnnern. 
Ministerium der auswärtigen 
Köhler. 
Angelegenheiten. 
v. Schönberg. 
19. 
Reseript des Königl. Ministeriums des Innern, an die 
Königl. Regierung zu Coblenz, die Abschoß= und Ab= 
fahrtsverhältnisse mit Brasilien betreffend. 
Jm Verfolg des Rescripts vom 1sten v. Mts., wird 
der Königl. Regierung in Betreff der Frage, ob nicht von den 
nach Brasilien Auswandernden ein Abschoßgeld zu ver= 
langen sei? aus dem jetzt eingegangenen Antwortschreiben 
des Königl. Ministeriums der auswärtigen Angelegenhei¬ 
ten eröffnet, daß nach einem von dem ehemaligen diessei= 
tigen Gesandten zu Rio de Janeiro, Grafen von Flem= 
ming, im Jahre 1818 erstatteten Bericht in Brasilien we= 
der Abschoß noch Abfahrtsgeld von den nach dem Aus= 
lande gehenden Erbschaften und vom Vermögen der Aus= 
wanderer erhoben wird. Da nun mittelst der in der Ge¬ 
setzsammlung abgedruckten Allerhöchsten Kabinets=Ordre 
vom 11. April 1822, betreffend die Abschoßfreiheit gegen 
die Nordamerikanischen Freistaaten, bestimmt worden ist: 
daß auch gegen andere Staaten, in denen das jus detractus 
nicht mehr zur Anwendung kommt, fernerhin weder Ab¬ 
schoß noch Abfahrtsgeld genommen werden soll. 
so kann von Abschoß oder Abfahrtsgeld gegen Brasilien 
nicht die Rede sein. 
Hiernach hat Sich die Königl. Regierung zu achten. 
Berlin, den 10. Juli 1827. 
Ministerium des Innern. Erste Abtheilung. 
Köhler. 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer