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8127.
Circular=Rescript des Königl. Ministeriums des Jnnern
an sämmtliche Königl. Regierungen, an den Königl.
Militair=Kommissarius in Berlin, und abschriftlich zur
Nachricht an den dortigen Magistrat, die Kompletirung
der Kriegs=Reserve der Artillerie betreffend.
Des Königs Majestät haben auf den Antrag des
Herrn Krieges=Ministers mittelst einer an denselben er¬
lassenen Allerhöchsten Kabinets=Ordre vom 14. April d. J.
zu bestimmen geruhet, daß zur Komplettirung der Krieges¬
Reserve der Artillerie gleichfalls, wie es in Betreff der
Krieges=Reserve der Infanterie geschieht, Rekruten einge¬
zogen, und bei den betreffenden Artillerie=Abtheilungen wäh¬
rend sechs Wochen ausgebildet werden können. Da jedoch
bei den Krieges=Reserve=Rekruten der Artillerie eine größere
Ausbildung, wie bei den Krieges=Reserve=Rekruten der Jnfan=
terie erforderlich ist, so sollen selbige nach der Allerhöchsten An¬
ordnung noch die nächstfolgenden drei Jahre zur Landwehr¬
Artillerie=Uebung auf vier Wochen eingezogen werden können,
und erst dann mit den übrigen in der Kriegs=Reserve stehenden
gedienten Mannschaften in der gewöhnlichen Art alterniren.
Der Königl. Regierung wird diese Allerhöchste Fest=
setzung zur Nachricht, und um darnach Ihre Landräthe
zu instruiren, mit dem Eröffnen bekannt gemacht, daß es
in Beziehung auf die Ausschreibung des jährlichen Ersatz¬
Bedarfs der in Rede stehenden Kriegs=Reserve-Rekruten
in der nemlichen Art gehalten werden wird, wie es schon
seither Hinsichts des Ersatz-Bedarfs der Krieges=Reserve
der Jnfanterie geschehen ist.
Die Militair-Behörden sind hiernach Seitens des
Herrn Krieges=Ministers mit der nöthigen Anweisung ver=
sehen worden.
Berlin, den 1. Juni 1827.
Der Minister des Jnnern.
v. Schuckmann.
Max-Planck-Institut für