Full text: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 11, H. 2 = Jg. 1827, Apr. - Jun. (1827))

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8127. 
Circular=Rescript des Königl. Ministeriums des Jnnern 
an sämmtliche Königl. Regierungen, an den Königl. 
Militair=Kommissarius in Berlin, und abschriftlich zur 
Nachricht an den dortigen Magistrat, die Kompletirung 
der Kriegs=Reserve der Artillerie betreffend. 
Des Königs Majestät haben auf den Antrag des 
Herrn Krieges=Ministers mittelst einer an denselben er¬ 
lassenen Allerhöchsten Kabinets=Ordre vom 14. April d. J. 
zu bestimmen geruhet, daß zur Komplettirung der Krieges¬ 
Reserve der Artillerie gleichfalls, wie es in Betreff der 
Krieges=Reserve der Infanterie geschieht, Rekruten einge¬ 
zogen, und bei den betreffenden Artillerie=Abtheilungen wäh¬ 
rend sechs Wochen ausgebildet werden können. Da jedoch 
bei den Krieges=Reserve=Rekruten der Artillerie eine größere 
Ausbildung, wie bei den Krieges=Reserve=Rekruten der Jnfan= 
terie erforderlich ist, so sollen selbige nach der Allerhöchsten An¬ 
ordnung noch die nächstfolgenden drei Jahre zur Landwehr¬ 
Artillerie=Uebung auf vier Wochen eingezogen werden können, 
und erst dann mit den übrigen in der Kriegs=Reserve stehenden 
gedienten Mannschaften in der gewöhnlichen Art alterniren. 
Der Königl. Regierung wird diese Allerhöchste Fest= 
setzung zur Nachricht, und um darnach Ihre Landräthe 
zu instruiren, mit dem Eröffnen bekannt gemacht, daß es 
in Beziehung auf die Ausschreibung des jährlichen Ersatz¬ 
Bedarfs der in Rede stehenden Kriegs=Reserve-Rekruten 
in der nemlichen Art gehalten werden wird, wie es schon 
seither Hinsichts des Ersatz-Bedarfs der Krieges=Reserve 
der Jnfanterie geschehen ist. 
Die Militair-Behörden sind hiernach Seitens des 
Herrn Krieges=Ministers mit der nöthigen Anweisung ver= 
sehen worden. 
Berlin, den 1. Juni 1827. 
Der Minister des Jnnern. 
v. Schuckmann. 
Max-Planck-Institut für
	        
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