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werden aber von jetzt an diejenigen Allerhöchsten Kabinets¬
Schreiben, welche sich zur Porto-Freiheit eignen, gleichviel, ob
sie aus dem Militair=Kabinette oder aus dem Civil=Kabinette
Sr. Majestät ergehen, mit herrschaftlicher Rubrik bezeichnet
werden. Sämmtliche Allerhöchste Kabinets Briefe, auf denen
diese Bezeichnung fehlt, sind daher, ohne Rücksicht auf das
Siegel, der Porto=Pflicht unterworfen. | |
Porto-Freiheit der Beiträge zum Staats-Pensions-Fonds.
4) Die von den Spezial=Kassen an die betreffenden
Haupt=Kassen einzusendenden, und von letzteren zum Staats¬
Pensions=Fonds gelangenden Pensions-Beiträge der Staats¬
Diener sind mit den Posten portofrei zu befördern.
Korrespondenz des evangelischen Missions=Vereins in Königsberg
in Pr. mit dem Berliner und anderen Vereinen ist portofrei.
5) Des Königs Majestät haben dem zu Königsberg in
Pr. bestehenden evangelischen Missions-Verein die Porto-Frei¬
heit für dessen Korrespondenz mit dem Berliner und andern
Vereinen zu bewilligen geruhet.
In Folge dieser Bewilligung ist das Hof-Post-Amt zu
Königsberg in Pr. angewiesen worden, die unter der Rubrik:
Evangelischer Missions=Verein
an den Präsidenten des Vereins, Bischof Borowsky, und
den Sekretair desselben, Professor Olshausen, dort eingehende
Korrespondenz und Gelder portofrei zu verabfolgen, auch die
unter obiger Rubrik und dem Siegel des Vereins von dort
abgehenden Sendungen mit der Bemerkung:
„geht laut Ordre frei"
in die betreffenden Karten einzutragen und solchergestalt porto¬
frei zu befördern. Den Post-Anstalten wird solches zu ihrer
Achtung hierdurch bekannt gemacht.
Korrespondenz in Königl. Theater=Sachen der General=Intendan¬
tur der Königl. Schauspiele mit anderen Königl. Behörden
geht portofrei.
6) Der General=Intendantur der Königl. Schauspiele
ist für ihre Korrespondenz mit anderen Königl. Be¬
hörden die Portofretheit bewilligt worden. Diese Korrespon
denz ist daher, wenn sie mit dem Rubro:
„Königl. Theater=Sachen"
Max-Planck-Institut für