..... 41 .....
ihre Rechtssprüche auch dann, wenn sie der Natur des
Geschäfts gänzlich entgegen liefen. Man erwäge aber
nur, wenn man die Natur dieser Verhältnisse gehörig
kennt, die bisherigen Entscheidungen über WechselGeld= =
und Handelsrecht und selbst die aus solchen
größtentheils hergeflossenen Verordnungen darüber; und
man wird unumwunden gestehen müssen, daß dadurch
in sehr vielen Bestimmungen das widersinnigste und alles
Verkehr lähmende herrschend und gesetzlich werden mußte. =
Es ist eine überdachte Behauptung, wenn kaum dem
zehnten Theil der über diese Verhältnisse erkennenden
Richter oder schreibenden Gelehrten wirkliche Bekanntschaft ¬
mit den Gegenständen zugestanden wird.
Frey von allen Fesseln der Praxis, wie sie sich
auch umtaufen mag, gehe die Ausbildung der Wissenschaft =
ihren eignen Weg; aber nie vergesse sie ihre Beziehung =
auf das Leben und zwar auf das jetzige, sich
um sie her regende und bewegende, Leben. Nebenrücksichten =
auf frühere Entscheidungen, auch zur Unterstützung =
der dadurch schon anerkannten Lehren, mögen
für sich gestattet bleiben; aber durch sie allein ist nichts
zu entscheiden, durch sie allein kein gordischer Knoten
zu zerhauen; durch sie allein nichts auszuschließen oder
zu hemmen.
Bey dieser Ausbildung der Doctrin zeichnet sich
nun für alle aus dem römischen Recht abzuleitende Leh¬