Sonderbare Schicksale eines merkwürdigen Rechts¬
streites, nebst einer Rüge eines seichten Facultäts¬
urtheiles und einigen Anmerkungen.
Ein Kornhändler befand sich im Herbst 1795 — zu einer Zeit,
wo der Preis des Getraides und besonders des Waizens dergestalt
gestiegen war, daß jeder vernünftige Mensch sich wegen des täglich
zu befürchtenden Herabgehens desselben, seiner Vorräthe sobald
als möglich zu entledigen suchte — mit einem Kaufmann an
des letztern Wohnorte in Gesellschaft, in welcher auch die Rede
von dem gegenwärtigen starken Waizenhandel und dem äußerst
schnell gestiegenen Preise desselben war, und bey welcher Gelegen=
heit der erstere vom letztern beyläufig gefragt wurde: wie theuer
er den Wispel Waizen jetzt verkaufe? Die Antwort
war: Der Preis des Weizens sey jetzt 13 1/2 Frie=
drichsd'or. Wenn er also etwa 10 Wispel, als so
vieler (der Kornhändler) jetzt abstehen könne, haben
wolle; so müsse er solches jedoch in 5 Tagen ab¬
holen lassen, und sich zugleich gewiß mit der Be¬
zahlung *) einstellen.
Hier=
) Diese Bedingung mußte der Kornhändler um so mehr
machen, als ihm die mißlichen Vermögensumstände, des
Kaufmannes, und daß derselbe sich nicht im Stande be¬
finde, dergleichen bedeutenden Handel aus eigenem Vermo=
gen realisiren zu können, hinlänglich bekannt waren.
Max-Planck-Institut für