Januar. 1801.
Demungeachtet aber erhob dieser eine Entschädigungsklage
wegen des angeblich nicht erfüllten Contracts, und führte in der=
selben folgende Umstände an:
1) er habe am fünften Nrv. 1793 von dem Beklagten 10 Wis¬
pel guten Waizen gekauft
2) sie wären dahin übereingekommen, daß er für je¬
den Wispel 13 1/2 Friedrichsd'or bezahlen, und
3) das Kaufgeld erlegen solle, wenn der Waizen abgeholet
würde; diesem zuwider aber habe
4) der Verkäufer, als er am 15. Nov. das Getraide habe
wollen abholen lassen, sich geweigert, gegen Erlegung des
Kaufgeldes, *) solches verabfolgen zu lassen.
Nach den oben angeführten factischen Umständen, smußte
der Verkäufer begreiflich den Jnhalt dieser Klage und daß er mit
dem Kläger auf die angegebene Art contrahiret habe, gänzlich in
Abrede stellen, jedoch versahe es dessen Sachführer darin, daß
er theils seine Kriegsbefestigung "") nicht bestimmt und deutlich
genug
Lieber Herr!
So eben habe Jhren Brief erhalten, und daraus ersehen,
daß Sie von mir 10 Wispel Waizen haben wollen, allein
unser Accord lautet von dem 5ten bis den 9ten Nov.
Weil ich kein Geld und Nachricht erhielt; so habe ich ihn
an einen andern verkauft, also vor dießmahl kann ich nicht
dienen. Ich bin u. s. w.
in Eile.
) Eine offenbare Unwahrheit nach des Käufers eigenhändigem
Briefe, nach welchem er das Kaufgeld gelegentlich über¬
schicken wollte.
*) Da es auf dieselbe besonders ankommt, so wird es nöthig
seyn, solche hier wörtlich anzuführen. Sie war auf folgende
Art eingerichtet: et (der Beklagte) läugne einen sol¬
chen Contract, wie Kläger behaupte mit ihm
geschlossen zu haben. Bekanntlich pflege Beklagter
nie
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