435
3.
R. F. Terlinden(s) Vorbereitung zur
juristischen Civilpraxi(s) in den Preu¬
ßischen Staaten, als Einleitung zum
Studio (um) der allgemeinen Gerichts=
ordnung für die Preussischen Staaten.
Halle, bei Hemmerde u. Schwetschk= | |
1796. (Michaelmesse 1795.) 271 S. in
gr. 8.
Es ist sehr richtig, daß, so wie die Rechts¬
gelehrsamkeit überhaupt ohne eine allgemeine
Vorbereitung, auch ein jeder besondrer Theil
derselben ohne eine besondere Vorbereitung
nicht ordentlich gelehrt und gründlich erlernt
werden kann. Dies gilt also auch von der
praktischen Civilrechtsgelehrsamkeit, oder der
Theorie der juristischen Civilpraxis in den Preu¬
ßischen Staaten. Sie setzt gewisse Vorkennt=
nisse voraus, die derjenige, welcher sie nach
den Grundsätzen der allgemeinen Preuß. Ge¬
richtsordnung mit Nutzen studiren will, schlech
terdings nicht entbehren kann. — Der Wunsch
des Verf. nun auch an seinem Theile zur Bil¬
dung praktischer Preussischer Rechtsgelehrten bei¬
zutragen, und besonders denjenigen zu Hülse zu
kommen, welchen er als Auskultatoren oder Re¬
ferendarien bei dem Großgerichte zu Soest,
während ihrer Vorbereitungsjahre, einen theo¬
Ee 2
Max-Planck-Institut für