Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 3 (1797))

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„in ihrem Amte und in den dazu gehörigen Ar¬ 
„beiten und Verhältnissen zu verfahren haben." 
Diese Absicht ist nun ohne Zweifel so löblich, als 
die Ausführung derselben im Ganzen wohlge¬ 
rathen ist. Wir sagen: im Ganzen; denn das 
Verdienst, Ordnung und Licht in die Materien 
folge gebracht, und die einzelnen Auszüge, der 
gedrängten Kürze ungeachtet, größtentheils mit 
der nothwendigen Vollständigkeit ausgerüstet zu 
haben, kann Hrn. K. nicht abgesprochen werden. 
Nach dieser Versicherung, dem Resultat einer 
sehr sorgfältigen Prüfung, wird der Herausgeber 
es uns nicht für Tadelsucht auslegen, wenn wir 
ihn auf einige anscheinende Mängel aufmerksam 
machen. Vielleicht werden diese Bemerkungen 
bei Bearbeitung einer neuen Ausgabe, welche 
sehr bald nöthig werden dürfte, nicht ganz ohne 
Nutzen sein. Gleich der Titel scheint nicht so 
ganz dem Jnhalte des Werks, oder umgekehrt; 
das Werk scheint dem ganz zweckmäßig gewähl= 
ten Titel nicht zu entsprechen. Nach diesem er= 
wartet man in dem Werke nur Anweisungen für 
Geistliche als solche, also nicht für Kirchen¬ 
inspektoren, noch weniger für Kandida¬ 
ten des Predigtamts. Daß Hr. K. seine Ar¬ 
beit so eigentlich auch nicht für Kircheninspekto¬ 
ren bestimmt habe, wird durch eine Stelle des 
Vorberichts wahrscheinlich. Auch glaubten wir, 
daß Kircheninspektoren, deren Registratur gehö= 
rig geordnet, und mit einem vollständigen Reper= 
Max-Planck-Institut für 
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