Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 3 (1797))

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denken, nicht ganz fehlt; die aber doch denjeni¬ 
gen Grad von Geisteskultur noch nicht ganz er¬ 
reicht haben, auf welchem durch Erziehung und 
bessern Unterricht der sogenännte Mittelstand in 
den meisten alten Provinzen sich dermalen be¬ 
findet. 
Aller Spott, alle beissende und verächtliche 
Ausdrücke über den Karakter, die Sitten und 
Gewohnheiten der Nation, müssen sorgfältig 
vermieden werden. Wo es nöthig und nützlich 
ist, dieselbe von den Mängeln ihrer ehemaligen 
Verfassung zu überführen, muß dieses mit Ernst 
Würde und Bescheidenheit, ohne Beimischung 
satyrischer Ausfälle und vermeintlich witziger 
Anekdoten geschehen. 
II. Von der äußern Einrichtung der 
Monatsschrift und ihrer Bear¬ 
beitung. 
9. 
Die Monatsschrift wird in Posen heraus¬ 
gegeben, und es werden aus den daselbst leben¬ 
den Beamten und Gelehrten taugliche Mitarbei¬ 
ter dazu ausgesucht. 
10. 
Monatlich wird Ein Stück geliefert, wel¬ 
ches nicht unter 6 und nicht über 8 Bogen stark 
Max-Planck-Institut für
	        
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