Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 3 (1797))

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men will die einer Vorbereitung der Gemü¬ 
ther dazu und einer gewissen Einleitung bedür¬ 
fen, so wird sie sich dabei der Monatsschrift 
bedienen. Die Verfassung der Unterthanen des 
platten Landes, so wie der Bürger in den Me¬ 
diatstädten, bedarf nothwendig einer großen Re¬ 
form, wenn jemals die Provinz zu irgend ei¬ 
nem Grade von Kultur und Wohlstand ge¬ 
langen soll. Wenn also über diese Materien 
feste Beschlüsse genommen sein werden: so 
wird man die Direktion der Monatsschrift 
darüber vorläufig benachrichtigen und ihr Data 
an die Hand geben, wovon zu einer solchen 
Vorbereitung des Publikums auf die bevor¬ 
stehende Veränderung Gebrauch gemacht wer= 
den könne. 
6. 
Ueberhaupt wird in der Folge eine ge¬ 
nauere Kenntniß der Provinz und ihrer Be¬ 
dürfnisse die zweckmäßigste Auswahl der in die¬ 
ser Monatsschrift zu erörterndern Gegenstände 
an die Hand geben. 
7. 
Der Vortrag in den aufzunehmenden Ab= 
handlungen muß deutlich, natürlich und für 
die mittlere Volksklasse, d. h. für solche Leser 
berechnet sein, denen es an Begriffen und an 
der Fähigkeit über solche Gegenstände nachzu= 
Max-Planck-Institut für
	        
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