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Wenn andere öffentliche Anstalten in der
Staatsverwaltung getroffen werden, deren Zweck
und Nutzen nicht sogleich in die Augen fällt,
die daher bei der Nation einen widrigen Ein¬
druck zu machen scheinen, und die von den
heimlichen Feinden der Regierung in einem
gehässigen Lichte dargestellt werden: so soll die
Monatsschrift dazu dienen, die Begriffe des
Publikums von solchen Veranstaltungen näher
aufzuklären und die Urtheile darüber zu berich¬
tigen. So kann z. B. wenn man wahrneh-
men sollte, daß die verfügte Einziehung der
Starosteien und geistlichen Güter auf das
Gros der Nation eine nachtheilige Sensation
bewirke, derselben durch Darstellung der Vor¬
theile, welche daraus für das Ganze, für Be¬
förderung der Landeskultur, für Verbreitung
mehrerer Industrie unter den niedern Volks¬
klassen, für die Erleichterung des Schicksals
derselben, und für die Vermehrung des Natio¬
nalreichtums und Wohlstandes zu hoffen sind;
so wie der Billigkeit, welche gegen die ehma¬
ligen Inhaber dieser Güter in Aussetzung eines
sichern, auskömmlichen und von allen Zufällen
unabhängigen Unterhalts beobachtet wird, ent-
gegen gearbeitet werden.
Wenn die Regierung in der Gesetzgebung
und Landesverfassung gewisse Maaßregeln neh=
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Max-Planck-Institut für