Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 3 (1797))

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Wenn andere öffentliche Anstalten in der 
Staatsverwaltung getroffen werden, deren Zweck 
und Nutzen nicht sogleich in die Augen fällt, 
die daher bei der Nation einen widrigen Ein¬ 
druck zu machen scheinen, und die von den 
heimlichen Feinden der Regierung in einem 
gehässigen Lichte dargestellt werden: so soll die 
Monatsschrift dazu dienen, die Begriffe des 
Publikums von solchen Veranstaltungen näher 
aufzuklären und die Urtheile darüber zu berich¬ 
tigen. So kann z. B. wenn man wahrneh- 
men sollte, daß die verfügte Einziehung der 
Starosteien und geistlichen Güter auf das 
Gros der Nation eine nachtheilige Sensation 
bewirke, derselben durch Darstellung der Vor¬ 
theile, welche daraus für das Ganze, für Be¬ 
förderung der Landeskultur, für Verbreitung 
mehrerer Industrie unter den niedern Volks¬ 
klassen, für die Erleichterung des Schicksals 
derselben, und für die Vermehrung des Natio¬ 
nalreichtums und Wohlstandes zu hoffen sind; 
so wie der Billigkeit, welche gegen die ehma¬ 
ligen Inhaber dieser Güter in Aussetzung eines 
sichern, auskömmlichen und von allen Zufällen 
unabhängigen Unterhalts beobachtet wird, ent- 
gegen gearbeitet werden. 
Wenn die Regierung in der Gesetzgebung 
und Landesverfassung gewisse Maaßregeln neh= 
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Max-Planck-Institut für
	        
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