Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 12 (1801))

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Diese Disposition wurde nach dem erfolgten 
Absterben der Ehefrau, Marie Fournier verehl. 
Kneisel, am 3ten Mat 1774 publizirt, von dem 
Erblasser der Kläger, sowohl als von den Klägern 
selbst, in Allem anerkannt, und bei dem am 
7ten Jul. 1774 gerichtlich errichteten Erbvergleich 
überdem zum Grunde gelegt. 
Jn der Folge schritt der Erblasser der Kläge| | 
zur zweiten Ehe, und heirathete die jetzige Be¬ 
klagte. 
Er errichtete darauf unter dem 25sten April 
1783 ein anderweitiges Testament, welches 
er den 8ten Mai desselben Jahres bei dem 
Kammergerichte niederlegte, und welches unter 
dem 9ten Jun. 1785, nach seinem Tode, eröff= 
net wurde. 
Jn diesem Testament setzte der Testator sei= 
ne Ehefrau, die jetzige Beklagte, zu Einer, und 
die Kläger zur andern Hälfte seines sämmtlichen 
Nachlasses zu Erben ein . 
Er disponirte: 
1) daß, da seine übrigen Kinder, bis auf 
den Peter Samuel Ludwig, sämmtlich ihr 
Muttergut, ein jeder mit 1100 Thlr. erhal= 
ten, sie nichts weiter dieserhalb an sie zu for¬ 
dern hätten; daß aber der Peter Samuel 
Ludwig, der erst 880 Thlr. ausgezahlt be= 
kommen, noch 220 Thlr. zu fordern berech= 
tigt sei; und wenn derselbe in Rücksicht die¬ 
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Max-Planck-Institut für
	        
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