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Diese Disposition wurde nach dem erfolgten
Absterben der Ehefrau, Marie Fournier verehl.
Kneisel, am 3ten Mat 1774 publizirt, von dem
Erblasser der Kläger, sowohl als von den Klägern
selbst, in Allem anerkannt, und bei dem am
7ten Jul. 1774 gerichtlich errichteten Erbvergleich
überdem zum Grunde gelegt.
Jn der Folge schritt der Erblasser der Kläge| |
zur zweiten Ehe, und heirathete die jetzige Be¬
klagte.
Er errichtete darauf unter dem 25sten April
1783 ein anderweitiges Testament, welches
er den 8ten Mai desselben Jahres bei dem
Kammergerichte niederlegte, und welches unter
dem 9ten Jun. 1785, nach seinem Tode, eröff=
net wurde.
Jn diesem Testament setzte der Testator sei=
ne Ehefrau, die jetzige Beklagte, zu Einer, und
die Kläger zur andern Hälfte seines sämmtlichen
Nachlasses zu Erben ein .
Er disponirte:
1) daß, da seine übrigen Kinder, bis auf
den Peter Samuel Ludwig, sämmtlich ihr
Muttergut, ein jeder mit 1100 Thlr. erhal=
ten, sie nichts weiter dieserhalb an sie zu for¬
dern hätten; daß aber der Peter Samuel
Ludwig, der erst 880 Thlr. ausgezahlt be=
kommen, noch 220 Thlr. zu fordern berech=
tigt sei; und wenn derselbe in Rücksicht die¬
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