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ob und inwiefern eine in einem Pachtkontrakt
bestimmte Exemtion des Pächters von der
Gerichtsbarkeit des Verpächters von Wir =
kung sei? rc.
Berlin, am 4ten Dez. 1800.
Das Kammergericht.
Reskript des Justizdepartements an
das Kammergericht auf die vor¬
stehende Anfrage.
Jn Euerm Berichte vom 4ten d. M. habt Jhr
angefragt:
Ob und inwiefern die in einem Pachtkontrakt
bestimmte Exemtion des Pächters von der
Gerichtsbarkeit des Verpächters, von de | |
Wirkung sei, daß das Forum des Oberge=
richts eintrete?
Hierauf wollen Wir Euch zu Eurer künftigen
Nachachtung nicht verhalten, daß, wenn die
Exemtion eines, nicht schon für seine Person aus
andern Gründen unter dem Obergerichte stehen=
den, Pächters von der Jurisdiktion des Verpäch=
ters in dem Pachtkontrakte verabredet worden,
Max-Planck-Institut für