Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 12 (1801))

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ob und inwiefern eine in einem Pachtkontrakt 
bestimmte Exemtion des Pächters von der 
Gerichtsbarkeit des Verpächters von Wir = 
kung sei? rc. 
Berlin, am 4ten Dez. 1800. 
Das Kammergericht. 
Reskript des Justizdepartements an 
das Kammergericht auf die vor¬ 
stehende Anfrage. 
Jn Euerm Berichte vom 4ten d. M. habt Jhr 
angefragt: 
Ob und inwiefern die in einem Pachtkontrakt 
bestimmte Exemtion des Pächters von der 
Gerichtsbarkeit des Verpächters, von de | | 
Wirkung sei, daß das Forum des Oberge= 
richts eintrete? 
Hierauf wollen Wir Euch zu Eurer künftigen 
Nachachtung nicht verhalten, daß, wenn die 
Exemtion eines, nicht schon für seine Person aus 
andern Gründen unter dem Obergerichte stehen= 
den, Pächters von der Jurisdiktion des Verpäch= 
ters in dem Pachtkontrakte verabredet worden, 
Max-Planck-Institut für
	        
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