ge Provinzialgesetzbuch noch näher erörtert werden
müsse, sein Bewenden hat .
Berlin, am 16ten Oktob. 1782.
Auf Seiner Königlichen Majestät allergnädigsten
Spezialbefehl.
v. Carmer.
An das Altmärkische Obergericht.
a 9 e.
Entscheidung der Gesetzkommission.
Auf die Anfrage des Atmärkischen Obergerichts
vom 13ten Jun. 1782, darüber:
ob und wieviel die Grundsitzer zum
Bau und zur Reparatur der Kirchen= und
Pfarrgebäude beizutragen schuldig seien
hat die Gesetzkommission folgende Entscheidung
abgefaßt:
daß die Grundsitzer bei vorfallenden Bauten
und Reparaturen der Kirchen= und Pfarg= | |
bäude zu den Handarbeiten und zu dem Ar¬
beitslohn der Handwerker in dem Verhältni= | |
se beizutragen schuldig, daß vier Grundsitze | |
auf einen Ackersmann, und zwei Grund¬
sitzer
auf einen Kossathen zu rechnen.
Berlin
am 13ten Sept. 1782.
Scherer. Könen. Heldenreich. Lamprecht.
Goldbek. Scholz.
Max-Planck-Institut für