Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 12 (1801))

ge Provinzialgesetzbuch noch näher erörtert werden 
müsse, sein Bewenden hat . 
Berlin, am 16ten Oktob. 1782. 
Auf Seiner Königlichen Majestät allergnädigsten 
Spezialbefehl. 
v. Carmer. 
An das Altmärkische Obergericht. 
a 9 e. 
Entscheidung der Gesetzkommission. 
Auf die Anfrage des Atmärkischen Obergerichts 
vom 13ten Jun. 1782, darüber: 
ob und wieviel die Grundsitzer zum 
Bau und zur Reparatur der Kirchen= und 
Pfarrgebäude beizutragen schuldig seien 
hat die Gesetzkommission folgende Entscheidung 
abgefaßt: 
daß die Grundsitzer bei vorfallenden Bauten 
und Reparaturen der Kirchen= und Pfarg= | | 
bäude zu den Handarbeiten und zu dem Ar¬ 
beitslohn der Handwerker in dem Verhältni= | | 
se beizutragen schuldig, daß vier Grundsitze | | 
auf einen Ackersmann, und zwei Grund¬ 
sitzer 
auf einen Kossathen zu rechnen. 
Berlin 
am 13ten Sept. 1782. 
Scherer. Könen. Heldenreich. Lamprecht. 
Goldbek. Scholz. 
Max-Planck-Institut für
	        
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