Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 12 (1801))

und Kirchengebä ude die eingepfarrten Grund= 
sitzer, deren in der Konsistorialordnung v. 1573 
und in der Verordnung vom 7ten Febr. 1711 
nicht gedacht worden, analogice gehalten sein 
würden? 
als worauf wir unsere Aufrage vom 13ten Jun. d. J. 
gerichtet haben. 
Stendal, am 7ten Okt. 1782. 
Das Altmärkische Obergericht. 
Justizbepartements an 
Reskript des 
das Altmärkische Obergericht, nebst 
Beilagen. 
Auf euren nähern c. Bericht vom 5ten b. M., 
die Konkurrenz der Grundsitzer zu den Kirchen= 
und Schulgebäuden betreffend, lassen wir euch 
hierneben die auf eure erste Anfrage v. 13. Jun. d. J. 
bereits abgefaßte Entscheidung der Gesetzkommission 
im Originale zufertigen, um darauf bei Ent¬ 
scheidung des vorliegenden Falles die erforder¬ 
liche Rücksicht zu nehmen, wo im übrigen es da= 
bei, daß wegen Etablirung eines Principii gene- 
ralis über diesen Punkt die Sache bei den künfti= 
gen Konferenzen mit den Ständen über das dasi= 
Max-Planck-Institut für
	        
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