Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 12 (1801))

Bezilage. 
Ergänzung der Species Facti" 
zu der Anfrage vom 13ten Junii d. J. 
wegen des Verhältnisses des von den 
Grundsitzern zu Kirchen= und Pfarr¬ 
gebäuden zu leistenden Beitrages.- 
In dem in der Altmark belegenen kleinen Dor¬ 
fe N. N. sind ursprünglich nicht mehr als 5 Acker= 
leute gewesen; nach und nach aber 14 Grundsitzer 
angesetzt worden. 
Unter dem 12ten Sept. v. J. ist von erstern, 
wegen des Beitrages der letztern zu den Bau= und 
Reparatur=Kosten der Kirche und Pfarrgebäud= | | 
bei dem Obergerichte mit Vorbeigehung und Ein= 
willigung der Untergerichte Klage eingereicht, und 
der Grund derselben sowohl in den gemeinen 
Rechten, 
nach welchen jeder Eingepfarrte zu derglei¬ 
chen Bauten beizutragen gehalten ist, 
als auch in der Konsistorialordnung von 1573. 
und der Verordnung vom 7ten Febr. 1711, 
nach welchen 2 Kossathen in Ansehung der 
Handarbeit und des Geldbeitrags gegen i 
Ackersmann gerechnet werden | 
gesetzt, und dabei auf diejenigen Praejudicia Bezug 
genommen, in welchen nach der Analogie 2 Grund= 
Max-Planck-Institut für
	        
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