Bezilage.
Ergänzung der Species Facti"
zu der Anfrage vom 13ten Junii d. J.
wegen des Verhältnisses des von den
Grundsitzern zu Kirchen= und Pfarr¬
gebäuden zu leistenden Beitrages.-
In dem in der Altmark belegenen kleinen Dor¬
fe N. N. sind ursprünglich nicht mehr als 5 Acker=
leute gewesen; nach und nach aber 14 Grundsitzer
angesetzt worden.
Unter dem 12ten Sept. v. J. ist von erstern,
wegen des Beitrages der letztern zu den Bau= und
Reparatur=Kosten der Kirche und Pfarrgebäud= | |
bei dem Obergerichte mit Vorbeigehung und Ein=
willigung der Untergerichte Klage eingereicht, und
der Grund derselben sowohl in den gemeinen
Rechten,
nach welchen jeder Eingepfarrte zu derglei¬
chen Bauten beizutragen gehalten ist,
als auch in der Konsistorialordnung von 1573.
und der Verordnung vom 7ten Febr. 1711,
nach welchen 2 Kossathen in Ansehung der
Handarbeit und des Geldbeitrags gegen i
Ackersmann gerechnet werden |
gesetzt, und dabei auf diejenigen Praejudicia Bezug
genommen, in welchen nach der Analogie 2 Grund=
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