Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 12 (1801))

Anderweitiger Bericht des Oberge¬ 
richts, nebst Beilage. 
Die auf unsere allerunterthänigste Anfrage vom 
13ten Jun. d. J. wegen des Beitrages der Grund= 
sitzer zu den Kirchen= und Pfarrgebäuden ergange= 
ne allergnädigste Resolution vom 23sten Sept. d. J. 
ist durch unsern Jrrthum veranlaßt | | 
Wir waren nemlich der Meinung, daß, 
weil nach 
C. J. F. P. I. T. 13. §. 8. 
von den besondern Umständen der Sache, welche 
zur Beurtheilung der Rechtsfrage nichts beitragen, 
nichts angeführt werden darf, es auch nicht erfor= 
derlich sein möchte, ausdrücklich anzuführen, daß 
ein wirklich existirender Rechtsstreit die Anfrage 
veranlaßt habe. 
Diesem Mangel haben wir in der supplirten 
specie facti sub A. abgeholfen, und bitten 
Königl. Majestät allerunterthänigst, 
Ew. 
die bereits abgefaßte Entscheidung der Gesetz= 
kommission uns in höchsten Gnaden zufertigen 
zu lassen. 
Die wir in pflichtschuldigster Treue ersterben rc. 
Stendal, am 5ten Oct. 1782. 
Das Altmärkische Obergericht. 
Max-Planck-Institut für
	        
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