Anderweitiger Bericht des Oberge¬
richts, nebst Beilage.
Die auf unsere allerunterthänigste Anfrage vom
13ten Jun. d. J. wegen des Beitrages der Grund=
sitzer zu den Kirchen= und Pfarrgebäuden ergange=
ne allergnädigste Resolution vom 23sten Sept. d. J.
ist durch unsern Jrrthum veranlaßt | |
Wir waren nemlich der Meinung, daß,
weil nach
C. J. F. P. I. T. 13. §. 8.
von den besondern Umständen der Sache, welche
zur Beurtheilung der Rechtsfrage nichts beitragen,
nichts angeführt werden darf, es auch nicht erfor=
derlich sein möchte, ausdrücklich anzuführen, daß
ein wirklich existirender Rechtsstreit die Anfrage
veranlaßt habe.
Diesem Mangel haben wir in der supplirten
specie facti sub A. abgeholfen, und bitten
Königl. Majestät allerunterthänigst,
Ew.
die bereits abgefaßte Entscheidung der Gesetz=
kommission uns in höchsten Gnaden zufertigen
zu lassen.
Die wir in pflichtschuldigster Treue ersterben rc.
Stendal, am 5ten Oct. 1782.
Das Altmärkische Obergericht.
Max-Planck-Institut für