Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 13 (1801))

371 
Zweite Unterabtheilung. Von der Anstellung, den 
Pflichten und den Rechten der Medizinalpersonen 
und von ihren Offizinen. Erster Titul. Jm all= 
gemeinen. §. 96 — 133. Zweiter Titul. Jnsbe= 
sondere. Erster Abschnitt. Von den Medicis. 
§. 134 — 146. Zweiter Abschnitt. Von den 
Chirurgen. §. 147 — 176. Dritter Abschnitt. 
Von Okulisten, Operateurs und Zahnärzten. 
§. 177 — 184. Vierter Abschnitt. Von den 
Hebammen und Accoucheurs. §. 185 — 209. 
Fünfter Abschnitt. Von dem Apothekerpersonal e 
und den Apothekeroffizinen. §. 210 — 249. 
Sechster Abschnitt. Von den Materialisten . 
§. 250—258. Siebenter Abschnitt. Von den 
übrigen Medizinhändlern, Chymikern, Laboran= 
ten, Wurzel= und Olitätenkrämern. §. 259 —282. 
Achter Abschnitt. Von der Verhütung der Pfu= 
scherei und den Maaßregeln gegen die Afterärzte. 
§. 283 —301. Dritter Titul. Von den Kreis= | | 
und Stadtphysicis, und den ihnen beistehenden 
Chirurgen. §. 302—322. Dritte Unterabtheilung. 
Von dem gerichtlichen Medizinalwesen. §. 323 
386. Besonders zeichnet sich der Verfasser bei die= 
ser Medicina forensis durch eine ganz neue, sowohl 
für Aerzte als Gerichtsbehörden passende, fast noc h | 
nie in diesem Zusammenhange vorgekommene Be= 
lehrung derselben und Einkleidung aus. 
Zweiter Band. Zweite Hauptabthei= 
lung. Vom Sanitätswesen, oder der medizini= 
Aa 2 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer