Full text: Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 13 (1801))

XIV. Ansbach und Bayreuth. 
1. Reskript des Junstizdepartements an die Regierung 
zu Ansbach, wegen der an die Kriminaldeputation 
des Kammergerichts für jedes in Ausbachischen Sa= 
chen erstattete Gutachten zu bezahlenden Gebühren. 
2. Restrivt des Justizdepartements an die Kriminal¬ 
deputation des Kammergerichts, nach welchem auch 
zu den Fränkischen Fürstenthümern bei Verurtheilung 
in Festungsarzest oder Zuchthausstrafe die in den 
übrigen Provinzen angenommenen Grundsätze befolgt 
werden sollen; nebst Beilage. 
3. Verhandlungen über die in den Fränkischen Fürsten¬ 
thümern dem „Voraus„ der Kinder zustehenden 
Rechte. 
IXV, Kriminaljustizverfassung. 
1. Regulativ wegen Anweisung der den Kämmereien 
Jin der Kurmäsk) zur Last falleinden Kosten der 
Inquisitionen wider unvermögende Inquisiten. 
2 
wischen den F. 243. 744. und den hf. 1554. 1557. 
L 
und 1563. Th. II. Tit. 20. des allgemeinen Land= 
rechts, die auf den unversichtigen Gebraich des 
Schießgewehrs gesetzte Strafe betreffend, ist keine 
Antinomie vorhanden. 
3. Publikandum zur Verhütung der geheimen Trödelei 
und Erschwerung des Wegschaffens gestohlner 
Sachen. 
Püblikandum wegen Bestrafung derjenigen, welche 
sich unterfungen, Finanz- oder Polizeioffizianten be¬ 
stechen zu wollen. 
5. Etwas über die zeitherige Kriminalgerichtsverfassung 
zu Königsberg in Preussen, das Dienstverhältniß der 
dasigen Gerichte in Bezug auf solche, und die von 
ihnen aufzubringenden Kriminalkosten. 
Max-Planck-Institut für 
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