Prosession einen Verzicht auf die rc. 71
raumet worden, daß es im Noviciat daraus
Schenckungen an das Closter guͤltiger Weiße
thun, und daruͤber Testamento, als uͤber das
Seinige disponiren koͤnnen, und die nachhero
erfolgte beschehene Renunciatio und Vergleiche
der Cloͤster, mit dem Vater, wegen der Aus¬
steuer und Spielpfennige, sothane Dispositio¬
nes seu Donationes antecedentes, nicht ent-
kräftet haben, sondern istis salvis beschehen:
maßen selbige viel zu emphatisch errichtet waͤ¬
ren, ut pro tacite sublatis haberi potuissent.
§. 6.
Solchemnach ergab sich die Erledigung ob¬
gestellter Special-Frage von selbsten dahin, daß,
gleichwie Appellantischen Freyherrn von Spies,
Geistlicher Bruder und professirte Fraulein
Schwester, ihr habendes Recht auf Ihn, Ap¬
pellanten renunciiret; also demselben drey
Theile, und der Appellatischen Frau v. Hersell
modo deren Erben, nur ein Theil gebühre; mit=
hin Judex a quo in so weit male judiciret, daß
er, anstatt eines vierten Theils, denenselben
die Halbscheid adjudiciret.
Wogegen nichts hinderte, daß in des Bru=
ders Verzicht=Brief der Seiten=Fälle aus= | |
drücklich nicht gedacht; einfolglich dessen An=
theil auch der Appellatischen Schwester zu gut
zu kommen schiene.
Genug, daß darinnen ausdruͤcklich zu befin¬
den, welchergestalt der Verzicht dem Bruder
und Manns=Stamm zum Besten geschehen,
welche
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