Joh. Ulr. Freyherrn von Cramer /
Kayserl. und des Reichs=Cammer=Gerichs=Assessoris,
Wetzlarisch
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an
worinnen
auserlesene beym Hoͤchstpreißlichen
Cammergericht entschiedene Rechts¬
Händel,
zur
Erweiter= und Erlauterung der teutschen
in Gerichten üblichen Rechts=Gelehrsam=
keit angewendet werden.
Acht und zwantzigster Theil.
Nebst
einem Register vom XXV. bis XXVIII. Theil.
SSUNTSEDNONVOL
1762.
Ulm
Verlegts Johann Conrad Wohler.
Max-Planck-Institut für