Volltext : Wetzlarische Nebenstunden (Th. 24 (1761))

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Register.
fenheit,  und  denen  Wuͤrckungen  einer  Edictal. -
  Citation  Creditorum  cujusdam  Immediati. -
  XXI.  Th.  p.  127.
Collecten,  v.  Onera  publica.
Collegium  Mercantile.  Ob  jemand,  der  nicht  in
einem  Collegio  Mercantili  sich  befindet,  besonders -
  ein  Schiffer  /  mit  der  Mercatura
sich  abgeben  därffe?  XXIII.  Th.  p.  1.
wird  verneinet,  weilen  privilegium  collegiorum -
  clausorum  respectu  aliorum  privative, -
  &  ita,  ut  aliquod  operetur,  concessum -
  esse  intelligitur,  &  quod  concesso  jure
Collegii  jus  prohibendi  simul  concessum
sit.  p.  3.
&  quod  nemo  in  duobus  collegiis,  alias
licitis,  uno  eodemque  tempore  collegiatus -
  esse  possit,  durch  die  Observantiam
judicialem  mit  Beypflichtung  der  Rechtelehrer -
  bewähret  werde.  p.  5.
dieses  auch  schon  von  denen  Griechen,  Römern, -
  und  alten  Deutschen  beobachtet  worden, -
  p.  6.  7.
und  in  vielen  wohlbestellten  Städten  Deutschlandes -
  die  Mercatores  allein  die  Jura  zu  handeln, -
  cum  exclusione  aliorum  besitzen,  p.  8.
Dahero  die  von  denen  Luͤbecker  Schiffer  begehrende -
  Handlungs=Freyheit  mit  denen  Regeln -
  der  Justitiae  distributiva  und  einer  gesunden -
  Politick  in  keine  Uebereinstimmung
gebracht  werden  kan.  p.  9.
weilen  Sie  1.)  nicht  verstehen,  was  zu  einer -
  Handlung  gehöͤret,  noch  dasjenige  erler= -
 -
  für
            
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