Volltext : Wetzlarische Nebenstunden (Th. 24 (1761))

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Register
uͤber  des  Freyherrn  von  Cramers  Wetzlarische -
  Nebenstunden  vom  ein  und  zwanzigsten -
  bis  zum  vier  und  zwanzigsten -
  Theil.
A.
Abend=Weyd,  v.  Schaaftrieb.  |  |
Acquaestus  conjugalis,  vom  aͤchten  Grund
desselben,  insonderheit  an  denen  Orten,  wo
communio  bonorum  per  Statuta  eingefuͤhret -
  ist.  XXIV.  Theil,  p.  35.
bestehet  in  communi  administratione  &  perceptione, -
  vel  usufruitione  bonorum  utriusque -
  conjugis,  ibid.
-  wo  also  solche  nicht  vorhanden,  vielmehr  ein
jedes  seine  Sachen  und  Guͤter  vor  sich,  in
seinen,  und  nicht  gemeinen  Nutzen,  administriret, -
  kan  keine  Communicatio  acquaestuum -
  statt  haben,  noch  die  Erben  solchen
prætendiren,  p.  36.  37.  Und  dieses  wird  in
Causa  Savigni  contra  von  Plenies  weiters
ausgeführt,  ibid.
5  2
Ade=Max-Planck-Institut -
  für
            
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