108 Von Einschränckung des Schaaftrieb= | |
aller in Actis vor= und eingekommenen Umstän=
den zu Recht anmit erkannt, daß so viel die zu
Schönleuthen, Schirndorff, Roding und Win=
ckerling anreichet sie auf ihren Weydbaren Gruͤn¬
den dem Herrn Kläger den Schaaftrieb und
Blumen Besuch, den allschon in Anno 1602.
ergangenen Judicato gemaͤß zu offenen Zeiten,
das ist, jedesmahl von Michaelis bis Georgii
zugestatten, schuldig seyen, mithin dieser sotha¬
nes Jus pascendi fernerweit wohl exerciren
möge, so fort seine ohne Darzuschlagung eini=
gen anderen Viehs dahin treibende alleinige
Schaaf jedoch uͤber die gesetzte Zahl derer 400.
Stucken weder vermehren, noch eine vor der
anderen dieser Gemeinden mit der sogestaltigen
Schaafweyd beschweren, sonderen deren Grün= | |
de einer proportionirten gleichheitlichen Aus¬
theilung nach, betrieben, eben darumben auch
deren Steinsberg. und Holtzheim. beeden Ge=
meinden vi pradicti Judicati mit solch gleich¬
mäßiger Servitur beladene Fundos nebenher
ebenfalls zu beweyden nicht ausser Acht setzen,
und im widrigen entweder die Anzahl deren zu
halten sonst berechtigten 400. Schaafen pro il¬
lo quanto, welches auf die frey zu lassen allen¬
fall gedenckende Steinsbergische und Holtzhel¬
mische Gründ ducto Calculo treffen möchte,
reduciren, oder auf mehr gedachten Schöͤnleu¬
the=
Max-Planck-Institut für