106 Von Einschränckung des Schaftriebs
Freyherr von Francken über einige ihm zuge=
fugte Turbation in seinem adjudicirten Schaaf¬
Trieb sich beschwerete, und darinnen richterli=
che Manutenenz bathe; Auch zweytens seine
Klage nicht nur gegen die Anfangs beruͤhrte
sechs Dorffschafften fuͤhrete, sondern auch sich
uber sieben andere Ortschafften, als deren Mit=
glieder benanntl. Greinhoff, Steinhoff, En |=
gelbrunn, Richterskellen, Kürnberg, Buchen= | |
lohe und Barbach vorm Forst beschwerete
daß solche ihme ebenwohl den hergebrachten
Schaaftrieb disputiren wollten. Drittens zeig=
te Er nicht weniger beschwerend an, daß diese
beklagte Gemeinde zu Schmaͤhlerung der ihm
zugehörigen und adjudicirten Schaaf=Weyde
eigne Schaafe halten, und neuerlich Schäfe=
reyen anlegen wolten, welches er nicht gestat=
ten könnte, mit weiterer Bitte solches denen=
selben zu inhibiren.
Hiergegen hatten Beklagte Gemeinde ein=
gewendet, ad primum, daß die gegentheilige
Schaͤffer ihnen zu nahe geweydet, und sie also
dieselbe mit Recht gepfändet hatten;
Ad secundum wären die weiters besproche=
ne Ortschafften in der alten Urtheil de Anno
1602. gar nicht benahmet, also gienge dieselbe
solche Urtheil nicht an.
Ad tertium, dieses praetendirte Jus prohi¬
bendi eigene Schaaf und Schaͤfereyen auf
dem ihrigen zu halten, waͤre ganz etwas neues,
und in dem alten Process und Urtheil keines¬
weges
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