und Blumen=Besuchs besonders rc. 105
dencken hergebrachten Schaaf=Trieb auf denen
Quæstionirten Grüͤnden ruhig gelassen werden
sollen, jedoch derer Gemeinde Abendweyde nicht
zu nahe zu betreiben, auch üͤber 400. eigene
Schaafe auf solchen Gemeinds=Grüͤnden nicht
zu weyden.
§. 5.
Dieses Urtheil ist so weit rechts kräfftig wor¬
den, und sind beyde Theile ruhig gewesen, bis
nach 80. Jahren Anno 1690. neuer Streit dar=
uͤber entstanden, worinnen eigentlich die vor die
Gemeinde reservirte sogenannte Abendweyde
bestehe. Hierüber wurde Bericht erfordert, und d |
darinnen gemeldet, daß unter der Nachi= und
Abendweyde die nahe nächst am Dorff ge=
legene der Bauren alleinige Ochsen-Weyde be¬
stehe, welche die Bauren haben muͤßten.
Daß Decisum erfolgte hierüber Ao. 1716.
daß es bey der 1602. ergangenen Urtheil sein
Bewenden haͤtte, es koͤnnten dann die Klaͤger
mit Beystand darthun, daß der Beklagte
Teuffel sich eines mehreren unternommen, und
die Kläger graviret hätte.
§. 6.
Hierauf war es abermahls unter beyden
Theilen fast an die 40. Jahren ruhig, und ist
mittlerweilen die sogenannte Hoffmarck oder Ad¬
liches Guth Pirckensee an die Freyherrn von
Francken verkaufft worden.
Zwischen denen
und denen Appellantischen Gemeinden Anno
1755. den 21. April. ein neuer Process darüber
entstanden, daß erstlich der jetzige Possessor,
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Frey=
Max-Planck-Institut für