Full text: Wetzlarische Nebenstunden (Th. 23 (1761))

102 Von Einschränckung des Schaaftrieb= 
III. 
Von Einschränckung des Schaaf= 
triebs und Blumen-Besuchs besonders 
durch die Abend=Weyd auf dem Nordgau, 
und der Befugnuͤß eines Eigenthuͤmers, auf 
denjenigen Feldern auch Schaaf zu halten, 
wo er jene Servitutes gestat- 
ten muß. 
§. 1. 
Jervitus pascendi, die Hut und Weide ist 
entweder definita, wenn ausgemacht ist 
was vor Vieh und zu welcher Zeit es gehalten 
werden solle, oder indefinita, wenn solches 
nicht ausgemacht, da man denn auf die Ge¬ 
wohnheit des Orts, wie das Vieh pflegt ge= | | 
hütet zu werden, auch auf die Beschaffenheit 
des Orts, sehen muß. | | 
so geht es 
Als wenn das Feld besäet ist 
nicht an, sondern nur wenn Stoppeln darau 
sind, oder es gar brache liegt. 
So thun auch der Wintersaat die Schaafe 
keinen Schaden, wohl aber die Schweine. 
Und ist es bey der Weyd am besten, wenn 
ein gewisser Tag determiniret wird, wenn sie 
anfangen und aufhöͤren soll, indem sonsten viel 
Unruhe daher entstehen kan. 
Sodann wenn ich einem Jus pascendi in 
fundo meo gebe, so verliehre ich mein domi¬ 
nium daran nicht, sondern ich kan auch noch 
weiden, eben wie bey dem aquaehaustu, da ich 
noch 
Max-Planck-Institut für
	        
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