108 Wie eine Requisition super Austregis
Wann nun Vi officii mei mich dieser Re¬
quisition in keine Weg entziehen koͤnnen noch
sollen; Als habe zu Folg derselben, mich so¬
gleich des andern Tags, als den 8ten besagten
Monats, mit Zuziehung zweyer ad hunc
Actum subrequirirter und zu Ende benann¬
ter glaubhafften Gezeugen nacher Mannheim
zu dem Jülichischen geheimen Referendario
Herrn von Bingen begeben, woselbsten auch
auf Anmelden mein des Notarii und beeder
Gezeugen zwar alsbalden vorgelassen, da¬
hingegen, nachdeme wohl besagter Herr von
Bingen meine Requisition in Originali be=
vor durchgängig verlesen, mit meinem Auf¬
trag an Herrn Hof=Cantzlers von Reibold
Excellenz weiters verwiesen worden, nebst
dem Vermelden: daß nach dermahl Chur¬
fürstl. gnädigster Verordnung alles dahin
üͤberreichet werden muͤste, nahme solchemnach
hinwiederum von dar den Abtritt, und ver¬
fügte mich una cum Testibus ohnverweilt in
obbesagten Herrn Cantzlers Behausung, wo¬
selbsten aber seine Excellenz nicht anwesend,
sondern dieses vernommen, daß um selben zu
sprechen, mich nacher Schwezingen an Hof
begeben muͤßte; da aber allbereits zu spath
gewesen, illo eodemque die mich nach ge=
dachtem Schwezingen zu erheben, so kehrte
hierauf hinwiederum in mein Quartier zurück,
woselbsten dann den 9ten dicti, als geweßten
Sonntag, still gelegen, den 1oten darauf er-
folgten Tags habe mich samt beyden Gezeugen
bey
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin