Full text: Wetzlarische Nebenstunden (Th. 120 (1772))

die persönliche Abschwörung des rc. 467 
Frau Aebtißin und Jungfer Priorin zu denen 
Clericis zu zählen= und für geistliches Frauen= 
zimmer zu achten= oder doch als Persona in 
dignitate constitutæe anzusehen- wohlfolglich 
nach Lehre der bewährtesten Rechtsgelehrten| , 
und nach Anleitung des Jüngern Reichs= 
Abschieds §. 117. von persönlicher Leistung 
Juramenti Appellationis billig frey zu 
des 
sprechen sind; 
conf. IX. Abhandl. des 6ten Theils derer 
von Cramerischen Nebenstunden; 
Ejusd. Instit. Jur. Cam. Sect. III. tit. I. 
§. 1030. 
de Ludolf in Comment. Syst. de J.Cam. 
Sect. II. § 2. nr. 11. in nota? pag. 252. 
überdas d) selbige schon ein hohes Alter er¬ 
reichet haben, mithin, wann sie als Frauen= 
zimmer bey öffentlichem Judicio zu erscheinen, 
und daselbst den Eyd in Person abzuschwören 
Bedencken finden, deßfalls um so mehr hoͤchst¬ 
richterliches Nachsehen verdienen, als e) sie, 
sothanen Eyd vor einer an sie abzuschicken be= 
gehrten Deputation zu praestiren, ehedem er¬ 
böthig gewesen, auch nunmehr solchen dahier 
in hoc summo Appellatorio per Mandata¬ 
rium ablegen zu lassen, sich bereits angeschicket 
haben: 
Also lebet die Frau Aebtißin und Priorin 
ermeldten Closters der unterthaͤnigst zuversicht¬ 
lichen Hoffnung: Daß aus diesen, und mehrern 
in obangezogener Sache gedachten Jungfräu= 
lichen Closters contra die Brauerzunfft zu Lu¬ 
beck 
Hh 2 
Max-Planck-Institut für
	        
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