Ob, wenn in einem Kayserlichen
Privilegio die persönliche Abschwörung
des Appellations-Eyds in Judicio a quo
enthalten, ein aus lauter buͤrgerlichen
Personen bestehendes Jungfrauliches
Closter sich davon eximiren konne?
§. 1.
§
En nachfolgendem Pro Memoria sind
Gründe pro affirmativa angeführt.
PRO MEMORIA
Ad Causam des Jungfräulichen Closters Sti
Joannis zu Luͤbeck contra den Halbhufener
in Schwochel, Cläs Hard t
Appellationis.
Die Uebergabe einer halben Hufe betref.
Die unter vorstehendem Rubro nachgesuchte
völlige Appellations-Processe sind be=
reits per clem. Decretum de 18. Julii 1770.
ab hoc summo Judicio erkannt, auch sofort
expedirt, und behöriger Orten insinuirt wor=
v.Cramers Nebenst. CXX Theil. Hh den.
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