koh. Ulr. Freyherrn von Cramers
Kayserl. und des Reichs=Cammer=Gerichts=Assessoris,
tzlarische
We
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worinnen
auserlesene, beym Hoͤchstpreißlichen
Cammergericht entschiedene Rechts¬
Händel
zur
Erweiter= und Erlauterung der teutschen
in Gerichten uͤblichen Rechts-Gelehrsamkeit
angewendet werden.
Hundert und vier und zwanzigster Theil.
Nebst Register vom CXXI. bis CXXIV. Theil.
UNTSEDNONVOLN
.
1772.
Ulm
Conrad Wohler.
Verlegts Johann
Max-Planck-Institut für