Metadaten : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Germanistische Abteilung (Bd. 24 (1903))

VII

war keine Täuschung über die eigene Begabung, wenn er
sich als befähigt zur praktischen Jurisprudenz fühlte und es
in trüben Tagen als ein Unglück empfand, kein Richter
oder Yerwaltungsbeamter geworden zu sein. Seine gewal-
tige Lebensarbeit zeugt überall von dem kühlsten, strengsten
juristischen Scharfsinn* Allein sein Blick richtet sich auf
die ganze geistige Überlieferung, auf Glaubensvorstellungen
und Sagen vor allem; mir will fast scheinen, daß das an-
gestammte Theologenblut in ihm sich da am wärmsten regte,
wo er die schwer zu erfassenden, zerfließenden Gedanken über
die letzten Dinge mit zarter und sicherer Hand festhielt, wo
er — durchaus nicht immer als Freund — deren Kristalli-
sierung zu Kultverband und Kirchentum verfolgte. — Dabei ist
Maurer die Arbeit nicht so leicht geworden, wie uns heutzu-
tage. Es wäre ja eine unberechtigte Übertreibung, die der
Große selber am wenigsten loben würde, wollte man ihn als den
Begründer der skandinavischen Forschung bezeichnen; denn
in Deutschland haben vor ihm Grimm und Wilda gearbeitet,
und im Korden, wo sich ja früher als in Deutschland eine
moderngermanische Kultur entwickelt hat, in Dänemark insbe-
sondere ist Maurer nicht ohne große Vorgänger gewesen, und
überall hat er sehr bedeutende gleichzeitige Arbeitsgenossen
gefunden, deren "Werke ihn, den gewissenhaften Kenner
fremder Arbeit, ebenso gefördert haben, wie er selber die
andern bestimmte. Aber der Skandinavist der fünfziger
Jahre arbeitete immerhin noch ohne die Grundlage, die
seitdem gelegt ist; er mußte sich mit einem schlechtem
Apparat, mit unendlich geringem sprachlichen, lexikalischen
Behelfen begnügen.1) — Die erste Frucht jener geseg-
neten Reifezeit ist „Die Entstehung des isländischen Staats
und seiner Verfassung 1852“, als erstes Heft von Beiträgen
zur germanischen Rechtsgeschichte gedacht, die dann in
dieser Form nicht weiter erschienen sind. Das Buch —
noch 1882 von Sigurdr Sigurdarson in das Isländische über-
tragen — benutzt im reichsten Maß das vorhandene Material,
Geschichtsquellen so gut wie Rechtsquellen. Was es lehrt,

*) 2. B. die mühselige Ermittelung einer Wortbedeutung in Be
kehrung I 8. 95 f. N. 15.

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