Volltext : Zumbühl, J. A.: ¬Das eidg. Fabrikgesetz und seine nachtheiligen Folgen für Industrie und Landwirthschaft

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den  könnte.  Viele  Spinnereien,  worunter  ganz  besonders  die  Floretspinnereien, ¬
  welche  nur  wenige  gute  Tage  haben,  würden  aber  genöthigt ¬
  sein,  die  Arbeit  einzustellen  und  so  wäre  die  Existenz  von
Tausenden  von  Arbeitern  untergraben.  Da  die  ausländischen  Spinnereien ¬
  bereits  mit  Arbeitern  überfüllt  sind  und  von  ihrem  Ueberschusse ¬
  schon  jetzt  eine  bedeutende  Zahl  an  die  Schweiz  abgeben,  könnten
unsere  hungrigen  Arbeiter  vom  Auslande  kein  Brod  erwarten.  Würden
die  Enttäuschten  in  der  Verzweiflung  ihre  Schmeichler  und  Betrüger
fragen:  „Verräther!  wo  ist  nun  Euer  gleißendes  Glück?“
"  dann
würde  die  Anwort  lauten:  „Rächt  Euch  an  dem  Blute  Eurer  Tyrannen, ¬
  deren  Sklaven  Ihr  bis  jetzt  waret;  der  große  Tag  der
Befreiung  aus  Eurer  Knechtschaft  ist  gekommen;  seid  unbesorgt  um
Euer  Brod,  denn  Ihr  werdet  mit  uns  an  dem  Tische  der  Reichen
essen,  für  welche  wir  schon  längst  den  Galgen  errichtet  haben!
Da  möchte  vielleicht  Mancher  glauben,  wir  reden  in  pessimistischen ¬
  Hyperbeln.  Doch  nein,  wir  wollen  den  Arbeitern  zeigen,  in
welche  Gesellschaft  sie  gerathen  würden,  wenn  es  einer  gewissen
Categorie  ihrer  Schmeichler  gelingen  sollte,  dieselben  auf  die  Leimruthen ¬
  zu  zaubern.
Es  werden  sich  wohl  noch  viele  daran  erinnern,  daß  am  verflossenen ¬
  18.  März  die  Internationale  in  Bern  den  letzten  schändlichen ¬
  Pariser  Commune=Aufstand  feierte  und  bei  diesem  Anlasse  die
Straßen  der  Bundesstadt  Bern  mit  einer  rothen  Fahne  durchzog.
Die  Berner  aber,  welche  vorzügliche  Schulen  besitzen,  vergessen
nimmer,  daß  Arbeit  des  Bürgers  Zierde  und  Segen  der  Mühe
Preis  ist;  sie  wissen,  daß  nur  ein  Weg  —  Arbeit  verbunden  mit
r
Sparsamkeit  zur  Gründung  einer  ehrlichen  Existenz  führt.  Es  ist
daher  begreiflich,  daß  die  Berner  die  von  Seite  der  Communisten
in  Scene  gesetzte  Verherrlichung  der  rohesten  Schandthaten  nicht
passiv  ansehen  konnten;  sie  entrissen  deßhalb  den  letztern  die  Fahne,
worauf  die  Communisten  von  ihren  Todtschlägern  und  Stiletstöcken
Gebrauch  machten.  Die  Rädelsführer  dieser  blutigen  Affaire  sind
in  der  Folge  von  den  Berner  Gerichten.  wie  die  Gerechtigkeit  es
erforderte,  mit  angemessenen  Strafen  belegt  worden.  Am  28.  August
erklärten  die  Communisten  durch  blutrothe  Maueranschläge  das  Urtheil ¬
  des  Berner  Gerichts  als  „einen  Schmutzflecken  an  der  Ehre
des  Kantons  Bern.“  Wie  glaubt  Ihr,  Arbeiter,  wie  sich  da  Eure
Schmeichler  vor  den  Richtern  zu  vertheidigen  suchten?  Aus  Nr.  206
der  „Schweiz.  Grenzpost“  entnehmen  wir,  daß  die  Communisten
            
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