Joh. Ulr. Freyherrn von Cramer
Kayserl. und des Reichs=Cammer=Gerichts=Assessoris,
Wetzlarische
1
n.
en
worinnen
auserlesene, beym Hoͤchstpreißlichen
Cammergericht entschiedene Rechts¬
Händel
zur
Erweiter= und Erlaͤuterung der Deutschen
in Gerichten uͤblichen Rechts-Gelehrsamkeit
angewendet werden.
Acht und siebenzigster Theil.
V
SNTSEDNO
Ulm,
1768.
Verlegts Johann Conrad Wohler.
Max-Planck-Institut für
ur