Full text: Wetzlarische Nebenstunden (Th. 78 (1768))

Familiæ Illustris. 
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wenn jedoch selbige den Consens sämtlicher im 
Testament weyland Annen Dorotheen Wilhel= 
minen von Schrautenbach, Gebohrne von Görtz | | 
berufener nächster Anverwandten beygebracht ha= 
ben werden, wozu Zeit 2. Monath pro Ter- 
mino bestimmt wird, so viel die milde Stif= 
tung betrift, hiermit confirmiret und bestätti= 
get: so viel aber die in Gefolg sothanen Ver= 
gleichs vorhabende Veraͤußerung der Schrauten¬ 
bachischen mit einem Fideicommisso perpetuo 
belegten Güther belangt, die Mittel=Rheinische 
Ritterschafft, unter welcher diese Güther gele= | | 
gen, Commissio dahin, daß selbige mit Beyzie= 
hung derer dreyer Grafen von Görtz, besonders 
aber deren beyden jüngern Gebrüdern für allem 
gründlich einsehen, und erwegen, ob, und wie 
weit zu besserer Aufnahm der Gräflich=Görtzischen | | 
Familie, und Abstoßung der, auf den alten Gör= 
tzischen Fideicommiss- und Stamm=Güther=Re¬ 
venüen hafftenden schwehren Schulden=Last, 
durch einen gantz oder zum Theil vorzunehmen= 
den vortheilhaften Verkauf, der vorberührten | 
Schrautenbachischen Guͤthern nach 
1.) fordersamst aus denen Kauf=Schillin | 
gen Vergleichsmaͤßig berichtigten frommen Stiff¬ 
tungen, und 
2.) befriedigten von Schrautenbachischen 
Creditoren, 
3.) die 
Max-Planck-Institut für
	        
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