Full text: Wetzlarische Nebenstunden (Th. 68 (1767))

128 Ob Praescriptio contra Precarium 
Es liegt nämlich vor dem Allerheiligen= 
Thor zu Franckfurt eine Weyde, 13. Mor= 
gen, 12. Ruthen groß, welche das Metzger= 
Handwerk daselbst, einige Secula durch, innen 
gehabt, um ihre Ochsen und Schlachtvieh dar= 
auf zu weyden. 
Statt dessen aber haben besagte Metzger 
die letztere Jahre her solche Weyde, welche 
den Namen Metzgerbruch indessen erhalten 
hat, vor ein gewißes Pfachtgeld an andern, 
in specie an einen Herrn, welcher einen Gar= 
ten darbey liegen hat, verpfachtet. Der Ma- 
gistrat, oder dessen Rechnepamt prætendiret, 
diese Weyde quæst. wäre dem Metzger Hand= 
werck, als ein sonstiges Stadt=Prædium, we= 
gen ihres Schlachtviehes, nur Bittweiß einge= 
than worden. Die Metzger behaupteten aber 
es wäre ihr Eigenthum, und hierüber ist gegen= 
wärtiger Streit entstanden. 
§. 2. 
Dann als im Jahr 1749. dortige Metzger 
eine Anzahl Ungerischer Ochsen von 140. Stuck 
eingehandelt hatten, welche sie nicht gleich zu= 
sammen schlachten können, so supplicirten Sie 
bey dem Magistrat, um Jhnen einen Ort, wor= 
auf Sie wenigstens 70. Stück dieser Ochsen 
indessen werden lassen könnten, anzuweisen. 
Diesem Petito wurde a Magistratu medi- 
ante Decreto, zwar willfahret, doch die Metz= 
ger dabey bedeutet=den Bestand des Metzger= 
druchs sogleich aufzukündigen, immassen 
Jhnen 
Max-Planck-Institut für
	        
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