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Mützen tragen. Ist der entlehnte Artikel gezeichnet,
so verlangt es die Achtung vor der Person des Autors,
dass auch sein Name voll beigefügt werde.
Wir würden noch einen Schritt weiter gehen und
auch Quellenangabe verlangen für Abdruck von Tagesneuigkeiten, -
sobald dieselben mehr sind als eine in
ganz gewöhnliche Form gekleidete Nachricht, mehr
als eine einfache Mitteilung (z. B. „der König von Siam
ist abgereist“), aber nicht so viel wie ein eigentlicher
Artikel. Die persönliche Form fühlt sich da leicht
heraus, namentlich unter Journalisten. Entweder wird
diese stilvollere Nachricht aus dieser Form herausgeschält ¬
und resümiert, oder aber, wenn sie einfach
nachgeschrieben oder nachtelegraphiert wird, sollte
auch ihr Ursprung angegeben werden."
Die beiden Fragen des unlautern Wettbewerbs
und der Quellenangabe hängen aufs engste zusammen.
Soll unlauterer Wettbewerb angenommen werden dürfen,
dann muss auch der unlautere Charakter des Wettbewerbsmittels -
keinem Zweifel unterliegen. 2) „Der Zweck
des Wettbewerbs dürfte durch eine vollständige und
von jedem Leser ohne weiteres zu verstehende Quellen*) ¬
In launischer Weise wurde am Jahresfest in Schaffhausen
des schweizerischen Pressvereins diese Frage durch folgende Inschrift ¬
gelöst:
Sind willkomm und tuend Eu rege,
Tuend ene nu's Handwerch lege,
Dene Schelme! 's schrybt bim Wetter
Keine gern für andri Blätter
Keine cha jo, das sind Sache,
Alles zeme selber mache;
Wenn's Einem Oeppis useramse,
Dörfets aber Ein au namse.
2) Artikel: Nachdruck und unlauterer Wettbewerb. Börsenblatt ¬
für den deutschen Buchhandel, 6. Juli 1897.