Full text: Juristischer Bücher-Saal, oder Gründliche Nachricht von denen neuesten juristischen Büchern, derer berühmtesten Rechts-Gelehrten Leben, und andern zur Rechts-Gelahrheit dienenden Sachen (St. 2 (1737))

170 Erinnerung wegen des Isten Stücks 
ge verdienet dannenhero einen 
billigen Verweiß seiner unge¬ 
bührlichen Meynung, der sich 
unterfänget, uns dergleichen 
vorzuwerffen. Anderer Leute 
Schriften unpartheyisch zu be¬ 
urtheilen kan keine Verleum¬ 
dung genennet werden, ohnge¬ 
achtet das Urtheil nicht also 
ein 
ausfället, wie vielleich 
Mann wünschet, der seine 
Schriften einer eben solchen 
schätzet, 
Hochachtung würdig 
die 
Voge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer