Full text: Juristischer Bücher-Saal, oder Gründliche Nachricht von denen neuesten juristischen Büchern, derer berühmtesten Rechts-Gelehrten Leben, und andern zur Rechts-Gelahrheit dienenden Sachen (St. 14 (1739))

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Georg. Henr Linckii Consilia. 
der Meynung zugethan ist, daß ein Inqvisit, 
wenn er auch gleich mit einer Leibes- oder Le¬ 
bens-Straffe angesehen wird, die Gerichts¬ 
und andere peinliche Unkosten zu tragen verbun¬ 
den sey) so haben wir doch angemercket, daß er 
p. 205. von dieser Meynung abgegangen ist, 
und in dem Fall, wenn ein Jnqvisit am Leib o= 
der Leben gestraffet wird, denselben mit Tra¬ 
gung derer Gerichts-Kosten verschonet haben 
will.: Daß ubrigens in diesem Wercke aͤller¬ 
hand fremde, ungewöͤhnliche und rauhe Re¬ 
dens-Arten, als: angebogen, vor angefuͤgt, 
Angstmann, vor Hencker, Begangenscha= | | 
ten, vor Begünstigungen, vortragen, vor 
helffen, zu Schulden kommen lassen/ vor ver¬ 
brechen u. s. w. vorkommen, schadet dem Wer¬ 
the dieses Wercks nichts, sondern es bleibet 
dem ohngeachtet ein nuͤtzliches und brauchbares 
Werck, welches wegen der uͤberall hervorleuch¬ 
tenden sonderbaren Behutsamkeit, Grundlich- 
keit, Gelehrsamkeit und Erfahrung in rechtli¬ 
chen Sachen des fleißigen und vorsichtigen 
Herrn Verfassers allerdings gelobet und ange¬ 
priesen zu werden verdienet. 
LV 
Joh. Hier. Hermannsl. V.L. 
allgemeines Teutsches Ju¬ 
ristisches Lexicon, darinnen 
die 
Max-Planck-Institut für 
ropäische Rechtsgeschichte -75.
	        
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