Volltext : Barcos, Justo: Del conocimiento

Besonderer  Theil.  Zweites  Buch.
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bringe  (a).  Der  Trödler  wird  nicht  Eigenthümer  der  Sache,  trägt
aber  die  Gefahr  derselben,  wenn  er  entweder  schlechthin  den  bestimmten ¬
  Preis  einzuliefern  versprochen,  oder  den  Andern  gebeten
hat,  ihm  die  Sache  zum  Vertrödeln  zu  überlassen  (6).  Außerdem
haftet  er  nur  für  dolus  und  culpa  (c).  Die  actio  praescriptis
verbis,  welche  auf  Erfüllung  dieses  Contracts  geht,  hat  den  Beinamen ¬
  aestimatoria  oder  de  aestimato  (d).
(a)  Dig.  19.  3.  —  J.  H.  BŒHMER  Exerc.  ad  Dig.  T.  3.  nr.  54  —  Glück
Comm.  Th.  18.  §  1065—1067.
(b)  fr.  5.  §  3.  D.  13.  6.  —  fr.  1.  §.  1.  D.  19.  3.
(c)  fr.  17.  §  1.  D.  19.  5.
(d)  fr.  1.  pr.  19.  3.
§  412.
C.  Contractus  suffragii.
C)  Der  contractus  suffragii,  welcher  darin  besteht,  daß  Jemand ¬
  einem  Hofmanne  etwas  gibt,  damit  dieser  sein  Fürsprecher
beim  Regenten  werde.  Dieß  ist  erlaubt,  ausgenommen,  wenn  der
Empfänger  schon  von  Amtswegen  verbunden  ist,  sich  für  den  Geber
zu  verwenden,  und  wenn  von  der  Beförderung  zu  einem  öffentlichen
Amte  die  Rede  ist  (a).
(a)  const.  un.  C.  4.  3.  —  Nov.  8.  C.  1.  —  Nov.  161.  c.  2.
III.  Verborum  obligatio.
§  413.
Stipulation.
Eine  verborum  obligatio,  d.  h.  eine  solche,  welche  durch  Beobachtung ¬
  einer  mündlichen  Form  (solennibus  verbis)  begründet
wurde  (obligatio  verbis  contrahitur),  kam  im  ältern  Römischen
Rechte  vor  bei  der  dictio  dotis  (§  520),  bei  der  promissio  operarum ¬
  iurata  a  liberto  facta  (a)  und  bei  der  allgemeinen  stipulatio ¬
  (b),  welche  letztere  im  neuern  Römischen  Rechte  nur  allein
noch  übrig  geblieben  ist.  Es  wird  darunter  überhaupt  jeder  Vertrag ¬
  verstanden,  welcher  mittelst  einer  mündlichen,  auf  die  Leistung
einer  bestimmten  Sache  oder  Handlung  gerichteten,  Frage  und  darauf ¬
  sogleich  ebenfalls  mündlich  ertheilten,  der  Frage  entsprechenden
            
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