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ihres Besitzes hat die königliche Gewalt nicht nur die Bedingung ¬
und die Garantie ihrer Macht aus den Händen gegeben, ¬
sondern sie hat auch auf alle Aeußerungen derselben zu
Gunsten der von ihr ins Leben gerufenen Macht verzichtet;
die Vasallen usurpiren mit den Lehngütern zugleich alle Attribute ¬
der Souverainität und machen beide zu ihrem erblichen
Eigenthum. Die Macht der großen Vasallen bildete sich zur
Landeshoheit aus, indem die Herzoge,
Grafen und andere
königlichen Beamten, mit Verdrängung der königlichen Regierungsgewalt, ¬
die ihnen übertragenen Amts= und Besoldungsgüter, ¬
Amtsrechte und königlichen Hoheitsrechte mit
ihren feudalen und alledirten Besitzungen vereinigten. So
wurden die ehemaligen Diener zu Herren. Dieser Bildungsprozeß ¬
wiederholte sich sodann innerhalb der Gebiete der Landesherren. ¬
Dem Reichsadel und der Landesherrlichkeit entsprechend, ¬
bildete sich in diesem der Begriff der Grundherrlichkeit ¬
und ein Landadel, als dessen Stamm die unfreien
Dienstleute anzusehen sind, welche die Grundherrschaft zur
Führung ihrer Haus= und Landwirthschaft unterhielten, und
die dafür mit der Nutzung von Grundstücken bedacht wurden.
Durch das Hinzutreten freier Landsassen wurde sodann auch
dieses Verhältniß veredelt und die Vorstellung einer Beziehung ¬
zur Person des Dienstherrn erlosch allmählig bei den
Landesdienstmannen wie bei den Reichsdienstmannen. Beide
werden von demselben Impulse fortgetrieben: in demselben
Verhältnisse, wie die letztern gegen die königliche Gewalt Terrain ¬
gewinnen, nimmt auch die Selbstständigkeit der erstern zu.
Dieß war das Resultat der unaufhaltsam von der Peripherie ¬
aus gegen die Centralmacht andrängenden Bewegung.
Karl der Große hatte sie durch die Einführung der königlichen
Gewaltboten zu halten gesucht. Diese hatten das zusammenhaltende =
Band des zerbröckelnden Lehnsstaates bilden sollen;
als controllirende von der königlichen Gewalt deputirte Behörde
sollten sie sich den Uebergriffen und Willkürlichkeiten der königl.