Metadaten : Buhl, Ludwig: ¬Die Herrschaft des Geburts- und Bodenprivilegiums in Preussen

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ihres  Besitzes  hat  die  königliche  Gewalt  nicht  nur  die  Bedingung ¬
  und  die  Garantie  ihrer  Macht  aus  den  Händen  gegeben, ¬
  sondern  sie  hat  auch  auf  alle  Aeußerungen  derselben  zu
Gunsten  der  von  ihr  ins  Leben  gerufenen  Macht  verzichtet;
die  Vasallen  usurpiren  mit  den  Lehngütern  zugleich  alle  Attribute ¬
  der  Souverainität  und  machen  beide  zu  ihrem  erblichen
Eigenthum.  Die  Macht  der  großen  Vasallen  bildete  sich  zur
Landeshoheit  aus,  indem  die  Herzoge,
Grafen  und  andere
königlichen  Beamten,  mit  Verdrängung  der  königlichen  Regierungsgewalt, ¬
  die  ihnen  übertragenen  Amts=  und  Besoldungsgüter, ¬
  Amtsrechte  und  königlichen  Hoheitsrechte  mit
ihren  feudalen  und  alledirten  Besitzungen  vereinigten.  So
wurden  die  ehemaligen  Diener  zu  Herren.  Dieser  Bildungsprozeß ¬
  wiederholte  sich  sodann  innerhalb  der  Gebiete  der  Landesherren. ¬
  Dem  Reichsadel  und  der  Landesherrlichkeit  entsprechend, ¬
  bildete  sich  in  diesem  der  Begriff  der  Grundherrlichkeit ¬
  und  ein  Landadel,  als  dessen  Stamm  die  unfreien
Dienstleute  anzusehen  sind,  welche  die  Grundherrschaft  zur
Führung  ihrer  Haus=  und  Landwirthschaft  unterhielten,  und
die  dafür  mit  der  Nutzung  von  Grundstücken  bedacht  wurden.
Durch  das  Hinzutreten  freier  Landsassen  wurde  sodann  auch
dieses  Verhältniß  veredelt  und  die  Vorstellung  einer  Beziehung ¬
  zur  Person  des  Dienstherrn  erlosch  allmählig  bei  den
Landesdienstmannen  wie  bei  den  Reichsdienstmannen.  Beide
werden  von  demselben  Impulse  fortgetrieben:  in  demselben
Verhältnisse,  wie  die  letztern  gegen  die  königliche  Gewalt  Terrain ¬
  gewinnen,  nimmt  auch  die  Selbstständigkeit  der  erstern  zu.
Dieß  war  das  Resultat  der  unaufhaltsam  von  der  Peripherie ¬
  aus  gegen  die  Centralmacht  andrängenden  Bewegung.
Karl  der  Große  hatte  sie  durch  die  Einführung  der  königlichen
Gewaltboten  zu  halten  gesucht.  Diese  hatten  das  zusammenhaltende =
  Band  des  zerbröckelnden  Lehnsstaates  bilden  sollen;
als  controllirende  von  der  königlichen  Gewalt  deputirte  Behörde
sollten  sie  sich  den  Uebergriffen  und  Willkürlichkeiten  der  königl.
            
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