Metadaten : Jacobsen, Friedrich Johann: Seerecht des Friedens und des Krieges in Bezug auf die Kauffahrteischifffahrt

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ob  der  Capitain  Monatsgage  oder  einen  Theil  der  Miethe
des  Schiffes  für  sich  empfange.
In  dem  Falle  Ellis  c.  Turner  *),  brachte  ein
Frachtschiff  Güter  von  Hull  nach  Stockwith  und  Gainsborough, ¬
  welches  etwas  weiter  als  Stockwith  liegt.
Die  Fracht  war  für  beide  Güter  gleich.  Auf  früheren
Reisen  pflegten  bisweilen  Güter,  die  nach  Stockwith
sollten,  dort  gelöscht  zu  werden,  ehe  das  Schiff  nach
Gainsborough  ging,  und  bisweilen  hatte  man  sie  erst
nach  Gainsborough  mitgenommen  und  sie,  wenn  man
von  Stockwith  nach  Hull  zurückging,  abgeliefert.  Die
zur  Frage  stehenden  Güter  waren  dem  Capitain  ausdrücklich ¬
  abgeliefert,  um  sie  auf  seinem  Wege  nach  GainsOhne ¬
  Zustimmung
borough  in  Stockwith  abzuliefern.
seiner  Rheder  hatte  der  Capitain  die  Uebereinkunft  getroffen, ¬
  von  denen  er  übrigens  im  Allgemeinen  Befug
niss  hatte,  Güter  auf  Fracht  für  Stockwith  und  Gainsborough ¬
  anzunehmen.  Die  Beklagten  hatten  vorher  auf
eine  öffentliche  Weise,  so  dass  es  den  Agenten  der  Kläger -
  bekannt  geworden  war,  angezeigt,  dass  sie  für  keinen ¬
  Verlust  oder  Schaden  irgend  einer  Waare  verantwortlich -
  seyn  wollten,  wofern  Schiffer  und  Mannschaft
es  nicht  an  der  gehörigen  Sorgfalt  fehlen  liefsen,  auf
welchen  Fall  sie  10  pCt.  auf  den  Verlust  bezahlen  wollten, ¬
  falls  diese  Summe  nicht  den  Werth  des  Schiffes
überstiege,  dafs  sie  für  Extrafracht  aber  die  Versicherung ¬
  der  Waaren  übernehmen  wollten.  Für  die  zu
*)  Abbott.  Pag.  109.
            
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