Volltext : Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 14 (1853))

Bemerkungen zum Sachsenspiegel. 39
gesch. III, $. 390. — Demungeachtet blieb Ludwig bekanntlich Sieger
in diesem Streite. Rudolph starb im I. 1319 flüchtig, in der
Fremde, ohne seinen Einfluß auf Vergebung der deutschen Krone
geltend machen zu können, und nachdem sein Wahlkanditat, Fried»
rich der Schöne von Oesterreich, in der Schlacht bei Mühldorf
1322 in Gefangenschaft gerathen war, wurde die Sache 1326 durch
Vergleich zwischen Ludwig und dem Hause Oesterreich dahin beige-
legt, daß jener nun erst in den unbestrittenen Besitz der Krone kam.
Dies Alles paßt also vollkommen zu der Darstellung unseres BildeS;
zu der drohenden Stellung des Bayern gegen den vor ihm stehenden
Franken oder Pfälzer; zu dem Zurückziehen der Hand des Letzteren,
worin gleichwohl ein Verlangen sich ausspricht, nach der Krone,
um deren Vergebung es sich handelt, hinauf zu greifen; zu dem ge-
senkten Blicke desselben, der in einem sprechenden Contraste mit dem
des Bayern steht; endlich zu der Stellung des Sachsen und de-
Schwaben. Zugleich geht daraus aber auch hervor, in welche Zeit
die Entstehung dieses Bildes zu verlegen sein dürfte. Denn es ist
nicht wohl denkbar, daß eine solche Darstellung zu lange nach der
Zeit, auf die sie hindeutet, entstanden sein könne, und wenn sich er-
weisen ließe, daß die Zeichnungen der Wolfenbüttler Handschrift
keine blosen Copien aus einer älteren Handschrift seyen, so würde
jene Handschrift selbst wohl nicht viel später, als zwischen die Jahre
1314 bis 1326 sich setzen lassen.
Andere Schwierigkeiten, aber eine ähnliche Erklärung finden
sich jedoch auch bei dem Heidelberger Bilde. Vor dem Könige steht
hier zunächst der Sachse, mit seinem Messer; dann der Franke,
kenntlich an seiner Tracht. Beide erscheinen in derselben Weise
lwch öfter in unserer Handschrift und namentlich auch neben den
Wenden, als Repräsentanten der gesammten deutschen Nation;
vielleicht mit Beziehung auf das Pfälzische und Sächsische ReichS-
vicariat, wodurch sie zu einer solchen Repräsentation allerdings be-
rufen schienen. Vgl. Teutsche Denkmäler von Batt, Bado re. Taf.
XXVI. Nro. 6. und 8 und XXVII. Nro. 1. — Allein hinter
Beiden stehen, Arm in Arm mit einander, oder wenigstens aufS
Engste mit einander verbunden, ein Mann und eine Fran; jener
mit dem Zeigefinger der linken Hand auf den vor ihm stehenden
Franken deutend, und in der rechten einen großen Fisch tragend.—
Hierbei aber zweifeln sowohl die Herausgeber der Denkmäler, alS

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